Am 1.1.2021 ist es soweit: England tritt endgültig aus der EU aus, weil die Übergangsphase Ende des Jahres zu Ende geht, und dieser Termin inzwischen auch nicht noch einmal verschoben werden kann. Die Frist dafür ist Ende Juli abgelaufen.
Limited Companies, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet, verlieren dann ihren Rechtsstatus und werden nicht mehr als Limited Companies anerkannt, sondern zu einer Personengesellschaft degradiert. Aus einer Ltd. & Co KG würde so eine offene Handelsgesellschaft (OHG) werden - was an sich nicht weiter schlimm wäre, aber mit dem Verlust des Haftungsschutzes einhergeht, was in der Regel nicht erwünscht ist.
Während Limited Companies, die in Deutschland in Form einer Zweigniederlassung betrieben werden, mit dem Brexit ernsthaft Probleme bekommen, sind Betreiber einer Ltd. & Co KG in Deutschland fein raus, denn bei einer Ltd. & Co KG steht eine deutsche Kommanditgesellschaft im Zentrum des Geschehens, an der die Limited als Vollhafter (Komplementär) beteiligt ist. Diese Komplementär-Limited kann jederzeit durch eine andere Kapitalgesellschaft ersetzt werden.
Wenn Sie bisher mit der Rechtsform Ltd. & Co KG zufrieden waren und diese sich bewährt hat, dann bietet sich der Umstieg auf eine irische Limited als Ersatz für die englische an, da Irland nach wie vor in der EU ist und das auch bleibt, da die Iren eine der wenige Nutznießer des Brexits sind.
Es wird dazu im ersten Schritt einfach eine irische Limited gegründet und dann im zweiten Schritt die englische Limited bei der Ltd. & Co KG in Deutschland ausgetauscht und durch die irische ersetzt, wozu ein kurzer Besuch bei einem Notar vor Ort genügt. Dafür erforderlich sind verschiedene, beglaubigte Firmenunterlagen, die einerseits die Existenz der irischen Limited belegen und andererseits Auskunft darüber geben, wer der oder die Geschäftsführer sind, die beim Notar für den Austausch dann erscheinen müssen.
Durch den Austausch der Limited ändert sich bei der Ltd. & Co KG ansonsten nichts weiter. Die Ltd. & Co KG kann Ihre Steuernummern und das Bankkonto behalten, an abgeschlossenen Verträge ändern sich ebenfalls nichts. Der Betrieb wird einfach völlig unverändert fortgeführt, ohne dass der Austausch irgendeinen Effekt hätte - außer dass die Ltd. & Co KG nun mit der irischen Limited wieder zukunftssicher ist und für viele, weitere Jahre benutzt werden kann.
Sie haben Fragen zum Thema Firmengründung?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email (keine Steuer- oder Rechtsberatung).
030 60 98 172 10
[email protected]
[email protected]
Auch interessant: