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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert

#Firmendokumente

Die wichtigsten Unterlagen in der Übersicht

Beglaubigungen: Wer beglaubigt was und wozu?

Im Zusammenhang mit der Gründung einer Limited und der Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland ist permanent die Rede von Beglaubigungen und Notaren. Doch wer beglaubigt nun eigentlich was genau - und vor allem wozu?

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Wozu überhaupt Firmendokumente?

So wie reale, natürliche Personen zu verschiedenen Gelegenheiten ihren Ausweis oder den Reisepass vorzeigen müssen, gibt es auch bei Gesellschaften eine Reihe von Dokumenten, die die Existenz und die Identität der Firma belegen und die Auskunft darüber geben, wer in welcher Form am Unternehmen beteiligt und wer für die Firma verantwortlich ist.

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Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)

Das Certificate of Incorporation ist eine Art Geburtsurkunde für jede Firma. Es bestätigt, dass und wann genau die Company in das Handelsregister eingetragen wurde.

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Gesellschaftsvertrag/Satzung einer Limited

Der Gesellschaftsvertrag, der speziell bei Kapitalgesellschaften auch Satzung genannt wird, ist das rechtliche Kernstück einer Limited Company. Die Satzung regelt dabei in erster Linie die innere Organisation, also das Innenverhältnis der an der Gesellschaft beteiligten Personen.

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Handelsregisterauszug

Ein englischer oder irischer Handelsregisterauszug fasst ebenso wie ein deutscher Registerauszug verschiedene Eck- oder Stammdaten einer Firma zusammen, die beim jeweiligen Handelsregister eingetragen sind. Er benennt unter anderem die aktuelle Anschrift einer Limited Company und auch den oder die Geschäftsführer.

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Apostille nach Haager Abkommen

Englische oder irische Firmenunterlagen, auch wenn diese vom jeweiligem Handelsregister oder einem Notar beglaubigt wurden, sind in Deutschland zunächst nicht rechtsverbindlich bzw. werden diese in der Regel in dieser einfachen Form nicht akzeptiert, weil die Beglaubigungen nicht fälschungssicher sind, worunter die Beweiskraft leidet.

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Beglaubigte Übersetzung

Entsprechend des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) ist für eine Anmeldung von ausländischen Kapitalgesellschaften (§§ 13 ff. HGB) in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung von bestimmten Firmenunterlagen notwendig. Beglaubigt bedeutet, dass ein staatlich beeidigter, deutscher Übersetzer die Übereinstimmung des Inhalts der Übersetzung mit dem des englischen Originals bestätigt.

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Gesellschafterbeschlüsse

Schriftliche Gesellschafterbeschlüsse sind eine offizielle Willensäußerung der Gesellschafter. Bei einer GmbH ebenso wie bei einer Limited Company dienen Sie dazu, das Abgesprochene verbindlich festzuhalten und auch für Dritte zu dokumentieren und zu belegen. Sie werden für eine ganze Reihe von Gelegenheiten verwendet.

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