Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu dem von Ihnen erworbenen Gründungspaket und dem genauen Ablauf der Gründung. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch, da nur so ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Von allen an der Gesellschaft beteiligten Personen werden zunächst Scans vom Ausweis oder Reisepass sowie ein Adressnachweis in Form einer Verbrauchsrechnung (Festnetztelefon, Gas, Wasser oder Strom) oder eines Schreibens von einer Bank benötigt.
Die Gründung Ihrer neuen Gesellschaft wird dann über ein Online-System namens CORE durchgeführt. Wir richten Ihnen hier einen eigenen Account ein, mit dem Sie später Ihre Firma auch verwalten können. Sie erhalten dazu vom Companies Registration Office eine Email, in der Sie einmal AUF DEN LINK KLICKEN müssten, um Ihre Email-Adresse zu bestätigen.
Sobald uns alle Ausweispapiere und Adressnachweise von Ihnen vorliegen, werden alle Angaben zur Firmengründung elektronisch an das Companies Registration Office (CRO) übermittelt. In einem zweiten Schritt müssen dann eine Konformitätserklärung (A1 - Declaration of Compliance) sowie die Satzung der Gesellschaft (Constitution) von allen an der Firma beteiligten Personen unterschrieben werden. Sie erhalten diese Unterlagen vollständig vorbereitet von uns per Email im PDF-Format und müssen diese Dokumente dann nur noch ausdrucken und abzeichnen. Bitte schicken Sie uns davon dann einen hochwertigen SCAN PER EMAIL.
Ihre Scans müssen zwingend
Bitte beachten Sie, dass minderwertige Scans zu einer Ablehnung des Antrags führen können. Außerdem sind diese Scans auch die Unterlagen, mit denen Sie später bei Banken und Behörden vorstellig werden müssen.
Dauer der Eintragung
Die Unterlagen werden dann von uns beim Companies Registration Office eingereicht. Die Bearbeitungszeiten schwanken je nach Arbeitsaufkommen, weshalb das CRO die aktuellen Bearbeitungszeiten (Daily processing times) täglich auf deren Twitter-Account veröffentlicht. Firmengründungen fallen in die Rubrik Ordinary A1 Online Scheme. Angeben wird der Eingangstag der Dokumente, die aktuell bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Einfluss haben auf die Bearbeitungszeiten und dass keine Sachstandsanfragen möglich sind.
Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie von uns dann eine Email-Benachrichtigung mit der Gründungsurkunde. Wir erstellen dann alle weiteren Unterlagen entsprechend Ihrer Bestellung.
Sobald alle Firmenunterlagen online vollständig verfügbar sind, werden diese ebenfalls vorab im PDF-Format per Email an Sie verschickt.
Ihr Kundenordner enthält dabei die folgenden Firmenunterlagen:
Parallel dazu werden alle beglaubigten Firmenunterlagen beschafft, die im Umlaufverfahren erstellt werden müssen. Das bedeutet: Zunächst beglaubigt das irische Handelsregister dazu verschiedene Firmenunterlagen, die im Anschluss vom Department of Foreign Affairs (DFA) mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Das DFA schickt die Unterlagen dann direkt an den beeidigten Übersetzer, der noch eine bestätigte Übersetzung an diesen Unterlagen anbringt.
Leider, leider: All das dauert eine gewisse Zeit, weil neben den Bearbeitungszeiten der einzelnen Stellen auch noch die Postwege und Wochenenden hinzukommen. Bitte gedulden Sie sich deshalb etwas im Hinblick auf die Lieferung der beglaubigten Firmenunterlagen.
BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung muss jede irische Firma den oder die wirtschaftliche Berechtigten (Beneficial Owner/s) der Gesellschaft beim irischen Transparenzregister (Central Register of Beneficial Ownership) registrieren, wozu das BEN2-Formular verwendet wird, das Sie in Ihrem Kundenordner finden.
Bei Personen, die über keine irische Sozialversicherungsnummer verfügen, muss das Dokument in Beisein eines Notars unterschrieben werden der die Unterschrift darauf bestätigt. Dafür infrage kommt prinzipiell jeder Notar. Da Sie wegen der Handelsregistereintragung ohnehin zum Notar müssen, kann das dann in einem Abwasch erledigt werden. Das BEN2-Formular benötigen wir im Anschluss dann für jeden Beneficial Owner in Form eines sauberen und qualitativ möglichst hochwertigen SCANS PER EMAIL zurück.
Die Nicht-Einreichung des Formblatts gilt in Irland als Straftat und es werden Geldbußen sowohl gegen Firmen als auch gegen Geschäftsführer verhängt, die sich weigern die gesetzlich erforderlichen Information in der erforderlichen Form bereitzustellen.
Nach dem Eintreffen der Postsendung mit den beglaubigten Firmenunterlagen kann dann die behördliche Anmeldung der Zweigniederlassung Vorort erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die beglaubigten Firmenunterlagen nur kurze Zeit verwendet werden können, weil diese möglichst aktuell sein müssen, weshalb Sie die Anmeldung am besten sofort erledigen sollten.