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Handelsregisterantrag

Die Eintragung einer Zweigniederlassung oder einer Ltd. & Co KG in das deutsche Handelsregister muss schriftlich beim zuständigen Registergericht beantragt werden, mit einem Antrag der sich an den Vorschriften der Handelsregisterverordnung (HRV) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) orientiert.

Der oder die Geschäftsführer müssen diesen Antrag in Beisein eines Notars unterschreiben, der die Identität der Unterzeichner feststellt und dazu eine Belehrung vornimmt, da der Antrag verschiedene Versicherungen seitens der Antragssteller enthält.

Der Antrag kann deshalb NICHT schon vor dem Notartermin unterschrieben werden, sondern erst beim Notar, der Ihnen beim Unterschreiben zusehen will, damit er die Echtheit der Unterschrift(en) bestätigen kann.

Anders verhält es sich mit dem ebenfalls notwendigen Gesellschafterbeschluss, der schon vorher unterschrieben werden kann und den Sie ebenfalls bei den Firmenunterlagen finden.