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Anmeldung einer Ltd. & Co KG

Eine Ltd. & Co KG muss in Deutschland bei den folgenden Behörden angemeldet werden.

  • Handelsregister (Amtsgericht)
  • Gewerbeamt
  • Finanzamt

Die Reihenfolge ist dabei nicht beliebig, sondern die Ltd. & Co KG muss zunächst in das Handelsregister eingetragen werden, damit es überhaupt etwas zum Anmelden für das Gewerbe- und Finanzamt gibt.

Eine Ltd. & Co KG entsteht zwar ganz genau genommen schon bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags, allerdings nur im sogenannten Innenverhältnis. Erst mit der Handelsregistereintragung wird eine Ltd. & Co KG auch im Außenverhältnis existent, sodass dieser Schritt bei einer Ltd. & Co KG immer der Erste ist.

Anmeldung beim Handelsregister

Die Eintragung einer Ltd. & Co KG in das Handelsregister muss zwingend über einen deutschen Notar vorgenommen werden, der die Unterschriften von allen Geschäftsführern und den Kommanditisten auf dem Antrag für die Eintragung der Ltd. & Co KG beglaubigt.

Beim Termin vor Ort vollständig vorzulegen sind dabei die folgenden Anmelde- und Firmenunterlagen:

  • Handelsregisterantrag (erst beim Notar unterschreiben)
  • Gesellschafterbeschluss (schon vorher unterschreiben)
  • die notariell beglaubigten Firmenunterlagen mit Apostille und bestätigter, deutscher Übersetzung aus der Postsendung im Original

Weitere Unterlagen sollten ausdrücklich NICHT vorgelegt werden, auch nicht der Gesellschaftsvertrag der Ltd. & Co KG, da weitere Unterlagen nicht erforderlich sind, und überflüssige Dokumente nur alles durcheinanderbringen, speziell auch den Notar

Der Notar übernimmt dann auch die Übermittlung der Unterlagen zum zuständigen Registergericht, die nur elektronisch erfolgen kann. Papierunterlagen werden von den Gerichten nicht angenommen. Man kann eine Eintragung also nicht etwa im Alleingang und per Post vornehmen, sondern man muss sich dafür zwingend einen Notar suchen.

Text für den Anruf beim Notar

Einen Notar findet man am einfachsten über eine Google-Suche mit dem Suchbegriff „Notar + [Ihre Stadt]“, z. B. „Notar Köln“, oder über das Portal der Bundesnotarkammer.

Die Suche kann schnell zu einer veritablen Odyssee mutieren, dann nämlich, wenn Sie dem Notar oder der Vorzimmerdame am Telefon nicht richtig erklären, worum genau es im vorliegenden Fall überhaupt geht.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass das von uns gelieferte Gründungspaket alle für die Anmeldung der Ltd. & Co KG erforderlichen Anmeldeunterlagen bereits enthält, sodass diese vom Notar NICHT mehr angefertigt werden müssen. Der Notar hat deshalb in diesem Kontext nur die Aufgabe, die Unterschriften des oder der Antragsteller auf dem Antrag für die Eintragung der Zweigniederlassung zu beglaubigen, und zu bestätigen, dass die Personen, die unterschreiben, diejenigen sind als die sie sich ausgeben, wozu deren Personalien vom Notar überprüft werden.

Es ist deshalb verwirrend, dem Notar oder der Dame am Telefon zu erzählen, sie sollen „eine Ltd. & Co KG eintragen“ oder dergleichen, weil die dann davon ausgehen, dass das Notariat den gesamten Prozess – inklusive der Anfertigung der Antragsunterlagen – abwickeln soll, was aber gar nicht der Fall ist. Stattdessen ist lediglich die Beglaubigung von Unterschriften auf den bereits fertigen Antragsunterlagen gefragt.

Sie sollten deshalb den Text für den Anruf in etwa wie folgt gestalten: „Wir sind auf der Suche nach einem Notar, der eine Unterschrift/Unterschriften auf einem Antrag für die Eintragung einer Ltd. & Co KG beglaubigen kann“. Das ist zwar etwas lang. Nur so aber können die Leute im Notariat verstehen, worum es im Kern geht.

Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie mehrere Notare kontaktieren müssen, weil eine Unterschriftenbeglaubigung finanziell nicht besonders interessant ist für Notare.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Eine Gewerbeanmeldung - nach der Eintragung ins Handelsregister - ist für eine Ltd. & Co KG zwingend erforderlich, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Das gilt unabhängig vom Geschäftszweck der Gesellschaft, da eine Ltd. & Co KG per se als Gewerbetreibender gilt. Die Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, wie sie bei Einzelunternehmern oder GbRs vorgenommen wird, gibt es deshalb bei der Ltd. & Co KG nicht.

Die Gewerbeanmeldung kann heutzutage in der Regel online erfolgen. Suchen Sie dazu einfach bei Google nach „Gewerbeanmeldung + Ihre Stadt“ und erkundigen Sie sich auf der Webseite der Stadt  - hier zum Beispiel Berlin oder München - nach der genauen Vorgehensweise, wobei die Mindestausstattung immer aus dem deutschen Handelsregisterauszug der Ltd. & Co KG und einem Ausweisdokument für den Geschäftsführer besteht, der die Anmeldung vornimmt. 

Nach wie vor gibt es allerdings Gewerbe- und Ordnungsämter, die keine Online-Gewerbeanmeldung anbieten. Sie müssen dann persönlich vor Ort erscheinen.

Beachten Sie, dass viele Angebote wie etwa www.gewerbeanmeldung24.de oder www.gewerbe.org, die bei der Suche erscheinen, keine staatlichen Stellen sind, sondern Privatanbieter, die an irgendeiner Stelle für etwas Geld haben wollen.

Anmeldung beim Finanzamt

Falls Sie einen Steuerberater haben, dann kann dieser die Beantragung der Steuernummer für Sie übernehmen. Falls Sie keinen Steuerberater haben, dann können Sie eine Steuernummer online unter www.elster.de beantragen. Sie erhalten die Steuernummer dann per Post. Bitte beachten Sie, dass wir zu Elster sowie zu Steuerfragen generell keinen Support anbieten.