Die erforderlichen Beglaubigungen für Deutschland können nicht parallel beschafft, sondern diese müssen im Umlaufverfahren erstellt werden. Das bedeutet: Zunächst beglaubigt ein Notar - oder das jeweilige Handelsregister - verschiedene Firmenunterlagen, die im Anschluss vom Aussenministerium (Foreign & Commonwealth Office bzw. Department of Foreign Affairs and Trade) mit einer Apostille versehen werden.
Das Aussenministerium schickt die Unterlagen dann direkt an den beeidigten Übersetzer, der noch eine beglaubigte deutsche Übersetzung an diesen Unterlagen anbringt.
Können beglaubigte Unterlagen nicht auch per Email verschickt werden?
Nein, weil es sich dabei dann um eine Kopie eines Originals handeln würde, die in dieser Form nicht akzeptiert wird, weil sie nicht fälschungssicher ist und manipuliert werden kann, etwa mit Bildbearbeitungssoftware.