#Gründungspakete

Ablaufpläne zu den einzelnen Gründungspaketen

DE006 Sorglos-Limited

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu dem von Ihnen erworbenen Gründungspaket und dem genauen Ablauf der Gründung. Bitte lesen Sie sich den Ablaufplan sorgfältig durch, da nur so ein optimaler Ablauf gewährleistet ist.

Step 01: Übermittlung der Ausweisdokumente und Adressnachweise

Von allen an der Gesellschaft beteiligten Personen werden zunächst qualitativ hochwertige Scans vom Ausweis oder Reisepass sowie ein Wohnsitznachweis in Form einer Verbrauchsabrechnung (Festnetztelefon, Gas, Wasser oder Strom) oder eines Schreibens von einer Bank benötigt. Bitte lassen Sie davon jeweils einen hochwertigen Scan oder ein Handyfoto zukommen.

Step 02:  Einrichtung des CORE-Accounts

Die Gründung Ihrer neuen Gesellschaft erfolgt über ein Online-System namens CORE (Companies Online Registration Environment). Wir richten hier einen eigenen Account für Sie ein, mit dem Sie optional später Ihre Firma auch verwalten und Änderungen durchführen können, sofern Sie das möchten.

Sie erhalten dazu von CORE eine Email in der Sie auf den Link klicken müssten, um Ihre Email-Adresse zu bestätigen.

Step 03: Beglaubigung der VIF-Formulare

In Irland ist eine neue Regelung in Kraft getreten (Companies (Corporate Enforcement Authority) Act 2021), nach der sich alle Geschäftsführer von irischen Unternehmen vor der Gründung identifizieren müssen.

Dazu muss zunächst eine sogenannte Identified Person Number (IPN) beantragt werden. Für die Beantragung dieser IPN ist ein bestimmtes Formblatt (VIF Form) vorgesehen, das Sie von uns nach Eingang der Ausweisdokumente zusammen mit einer Anleitung per Email erhalten und das von einem Notar vor Ort beglaubigt werden muss.

Step 04: Unterzeichnung der Antragsunterlagen

Nach Eingang des VIF-Formulars bzw. aller VIF-Formulare werden eine oder alle IPN-Nummern beantragt, was ein bis zwei Werktage dauert. Sobald die IPN-Nummern vorliegen, werden alle Angaben zur Firmengründung elektronisch an das Companies Registration Office (CRO) übermittelt.

In einem zweiten Schritt müssen dann noch die Antragsunterlagen, die das System darauf hin generiert, bestehend aus 

von allen an der Firma beteiligten Personen unterschrieben werden. Sie erhalten diese Unterlagen vollständig vorbereitet im PDF-Format per Email, und müssen diese Dokumente dann nur noch ausdrucken und abzeichnen. Bitte schicken Sie uns davon dann einen hochwertigen Scan.

ACHTUNG: CORE verschickt verschiedene, automatisierte Benachrichtigung, die Sie bitte allesamt ignorieren. Verwenden Sie nur die Dokumente, die wir Ihnen per Email zusammen mit einer Anleitung schicken und laden Sie selbst vor allem bei CORE nichts hoch.

Die Scans der Antragsunterlagen müssen zwingend

  • formatfüllend sein, die Seiten dürfen also NICHT verkleinert abgebildet sein
  • hochauflösend sein. Die Schrift darf nicht verpixelt sein. Da die Unterlagen später ausgedruckt werden, sind 300 dpi nicht zu viel.
  • Die Scans müssen im DIN-A4-Format angelegt sein, was Handyfotos ausschließt. Eine Scanner-App hingegen kann verwendet werden, da diese in der Regel DIN-A4-Scans liefert.
  • Die Farbe der Scans sollte weiß sein, d. h. nicht gelblich, gräulich oder gar bräunlich oder wie eine Fotokopie aus den 70er-Jahren aussehen.
  • Es muss alles einwandfrei lesbar sein. Insbesondere dürfen die handschriftlichen Teile nicht zu blass sein.
  • Die Scans sollten nicht auf dem Kopf stehen und in der richtigen Reihenfolge eingescannt sein.

Bitte beachten Sie, dass schlechte Scans zu einer Ablehnung des Antrags führen können und Korrekturen zeitraubend sind. Außerdem sind diese ausgedruckten Scans auch die Unterlagen, mit denen Sie später bei Banken und Behörden vorstellig werden müssen, sodass diese generell nicht aussehen sollten wie frisch aus dem Eimer gezogen.

Step 05: Einreichung der Unterlagen beim Companies Registration Office

Die Unterlagen werden dann von uns beim Companies Registration Office eingereicht. Die Bearbeitungszeiten schwanken je nach Auslastung zwischen wenigen Werktagen und zwei Wochen. Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Einfluss haben auf die Bearbeitungszeiten und keine Statusabfragen möglich sind.

Step 06: Weiterleitung der A1 Certificates

Nach der erfolgten Registrierung Ihrer neuen Firma erhalten Sie vom CORE-System eine Email-Benachrichtigung mit der Gründungsurkunde (A1 Certificate EN). Bitte leiten Sie uns diese Email gleich weiter. Wir erstellen dann alle Firmenunterlagen entsprechend Ihrer Bestellung.

Step 06: Erstellung der Firmenunterlagen

Sobald alle Firmenunterlagen vollständig erstellt wurden, erhalten Sie einen Link zu Ihrem Dropbox-Kundenordner. Dieser Kundenordner enthält die folgenden Firmenunterlagen:

Step 07: Beschaffung und Versand der beglaubigten Firmenunterlagen per Post

Parallel dazu beschaffen wir die beglaubigten Firmenunterlagen, die in einem mehrstufigen Verfahren im Umlaufverfahren erstellt werden müssen. Das bedeutet: Zunächst beglaubigt ein irischer Notar verschiedene Firmenunterlagen, die im Anschluss vom irischen Außenministerium (Department of Foreign Affairs) mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Das Department schickt die Unterlagen dann direkt an die beeidigte Übersetzerin in Berlin, die noch eine bestätigte Übersetzung an diesen Unterlagen anbringt.

Leider dauert das alles eine Weile, da zu den Bearbeitungszeiten der einzelnen Stellen noch Wochenenden und Postwege hinzukommen. Bitte gedulden Sie sich deshalb etwas im Hinblick auf die Lieferung der beglaubigten Firmenunterlagen, die rein physisch nicht schneller zu beschaffen sind und wir auch hier keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungszeiten haben.

Step 08: Behördliche Anmeldung der Zweigniederlassung

Nach Eintreffen der Postsendung mit den beglaubigten Firmenunterlagen kann dann die behördliche Anmeldung der Zweigniederlassung vor Ort erfolgen. Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie unter

BITTE BEACHTEN SIE, dass die beglaubigten Firmenunterlagen möglichst aktuell sein müssen und deshalb nur für kurze Zeit verwendet werden können. Die Anmeldung der Zweigniederlassung beim Handelsregister sollte daher SOFORT nach Eingang der Firmenunterlagen per Post erfolgen, da zu alte Firmenunterlagen von deutschen Registergerichten zurückgewiesen werden.