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Anmeldung einer Zweigniederlassung

Die deutsche Zweigniederlassung einer Limited Company muss in Deutschland bei den folgenden Behörden angemeldet werden.

  • Handelsregister (geführt vom Amtsgericht)
  • Gewerbeamt
  • Finanzamt

Die Reihenfolge ist dabei normalerweise die folgende:

Zunächst erfolgt die Eintragung in das Handelsregister. Dann wird das Gewerbe angemeldet, wobei der Gewerbetreibende die Limited selbst ist. Für diese wird dann eine Steuernummer beantragt.

Wir haben einige Kunden, deren Limited nicht im deutschen Handelsregister eingetragen wurden. Das ist auch nicht zwingend erforderlich. Allerdings verlangen die meisten Gewerbe- und Finanzämter in Deutschland eine Handelsregistereintragung, bevor sie einer Anmeldung oder der Erteilung einer Steuernummer zustimmen. Deutsche Banken verlangen ausnahmslos alle einen deutschen Handelsregisterauszug, sodass eine Limited zwar unter Umständen auch ohne Handelsregistereintragung betrieben werden kann. Der einfachste Weg ist das aber nicht in jedem Fall und es ist auch nicht immer möglich.

Deutsches Handelsregister

Die Eintragung einer Zweigniederlassung einer irischen Limited in das deutsche Handelsregister muss zwingend über einen deutschen Notar vorgenommen werden, der die Unterschriften von allen Geschäftsführern auf dem Antrag für die Eintragung beglaubigt.

Beim Termin vor Ort vollständig vorzulegen sind dabei die folgenden Anmelde- und Firmenunterlagen:

  • Handelsregisterantrag (erst beim Notar unterschreiben)
  • Gesellschafterbeschluss (schon vorher unterschreiben)
  • die notariell beglaubigten Firmenunterlagen mit Apostille und bestätigter, deutscher Übersetzung aus der Postsendung im Original

Weitere Unterlagen sollten NICHT vorgelegt werden, weil weitere Unterlagen nicht erforderlich sind, und überflüssige Dokumente nur alles durcheinanderbringen, speziell auch den Notar.

Die Notare übernehmen auch die Übermittlung der Unterlagen zum zuständigen Registergericht, die seit geraumer Zeit nur noch elektronisch erfolgen kann. Papierunterlagen werden von den Gerichten nicht mehr angenommen. Man kann eine Handelsregistereintragung also nicht etwa im Alleingang und per Post vornehmen, sondern man muss sich dafür einen Notar suchen.

Text für den Anruf beim Notar

Einen Notar findet man am einfachsten über eine Google-Suche mit dem Suchbegriff "Notar + [Ihre Stadt]", z.B. "Notar Köln", oder über das Portal der Bundesnotarkammer.

Die Suche kann schnell zu einer veritablen Odyssee mutieren, dann nämlich, wenn Sie dem Notar oder der Vorzimmerdame am Telefon nicht richtig erklären, worum genau es im vorliegenden Fall überhaupt geht.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass das von uns gelieferte Gründungspaket alle für die Anmeldung der Zweigniederlassung erforderlichen Anmeldeunterlagen bereits enthält, sodass diese vom Notar NICHT mehr angefertigt werden müssen. Der Notar hat deshalb in diesem Kontext nur die Aufgabe, die Unterschriften des oder der Antragsteller auf dem Antrag für die Eintragung der Zweigniederlassung zu beglaubigen, und zu bestätigen, dass die Personen, die unterschreiben, diejenigen sind als die sie sich ausgeben, wozu deren Personalien vom Notar überprüft werden.

Es ist deshalb verwirrend, dem Notar oder der Dame am Telefon zu erzählen, sie sollen „eine Limited eintragen“ oder dergleichen, weil die dann davon ausgehen, dass das Notariat den gesamten Prozess – inklusive der Anfertigung der Antragsunterlagen – abwickeln soll, was aber gar nicht der Fall ist. Stattdessen ist lediglich die Beglaubigung von Unterschriften auf den bereits fertigen Antragsunterlagen gefragt.

Sie müssen deshalb den Text für den Anruf in etwa wie folgt gestaltet: "Wir sind auf der Suche nach einem Notar, der eine Unterschrift/Unterschriften auf einem Antrag für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer irischen Limited Company beglaubigen kann." Das ist zwar etwas lang. Nur so aber können die Leute im Notariat verstehen, worum es im Kern geht.

Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie mehrere Notare kontaktieren müssen, weil eine Unterschriftenbeglaubigung finanziell nicht besonders interessant ist für Notare.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Eine Gewerbeanmeldung in für eine Zweigniederlassung einer Limited Company zwingend erforderlich, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird. Das gilt unabhängig vom Geschäftszweck der Gesellschaft, da eine Limited per Gesetz als Gewerbetreibender gilt. Die Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, wie sie bei Einzelunternehmern oder GbRs vorgenommen wird, gibt es deshalb bei Limiteds nicht.

Die Gewerbeanmeldung kann heutzutage in der Regel online erfolgen. Suchen Sie dazu einfach bei Google nach „Gewerbeanmeldung + Ihre Stadt“ und erkundigen Sie sich auf der Webseite der Stadt  - hier zum Beispiel Berlin oder München - nach der genauen Vorgehensweise, wobei die Mindestausstattung immer aus dem deutschen Handelsregisterauszug und einem Ausweisdokument für den Geschäftsführer besteht, der die Anmeldung vornimmt. 

Nach wie vor gibt es allerdings Gewerbe- und Ordnungsämter, die keine Online-Gewerbeanmeldung anbieten. In diesem Fall müssen Sie persönlich vor Ort für eine Anmeldung erscheinen.

Beachten Sie, dass viele Angebote wie etwa www.gewerbeanmeldung24.de oder www.gewerbe.org, die bei der Suche erscheinen, keine staatlichen Stellen sind, sondern Privatanbieter, die an irgendeiner Stelle für etwas Geld haben wollen.

Anmeldung beim Finanzamt

Falls Sie einen Steuerberater haben, dann kann dieser die Beantragung der Steuernummer für Sie übernehmen. Falls Sie keinen Steuerberater haben, dann können Sie eine Steuernummer online unter www.elster.de beantragen. Sie erhalten die Steuernummer dann per Post.