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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert

#Jährliche Pflichten (Irland)

Administrative Aufgaben, die zu erledigen sind

Financial Statements (Jahresabschluss)

Ebenso wie in Deutschland Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen, so sieht auch die irische Gesetzgebung die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim Companies Registration Office (CRO) vor.

Wichtig: Es geht dabei um die reine Veröffentlichung des Abschlusses mit dem Zweck dessen Inhalt der Allgemeinheit zugänglich zu machen und nicht etwa um die Einreichung des Jahresabschlusses beim irischen Finanzamt.

Die Abgabe des Jahresabschluss ist in Irland an die Abgabe des Annual Returns gekoppelt, wobei der erste Jahresabschluss ab dem zweiten Annual Return eingereicht werden müssen. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des ersten Annual Returns (6 Monate nach der Gründung der Gesellschaft) in der Regel noch gar kein erster Jahresabschluss vorliegt.

Veröffentlichungspflicht betrifft alle Limiteds

Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses betrifft dabei grundsätzlich jede Limited Company, einerlei ob diese auch in Irland steuerpflichtig ist oder nicht, da es sich hierbei um eine Publikationspflicht handelt, die völlig unabhängig von der Einreichung einer Steuererklärung ist.

Wird eine Limited Company ausschließlich in Deutschland betrieben, so muss der deutsche Jahresabschluss der Firma in Irland eingereicht werden, der dem Gesamtabschluss der Gesellschaft entspricht. Dieser deutsche Jahresabschluss muss allerdings noch übersetzt und in das irische System überführt werden.

Ist die deutsche Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister eingetragen, so muss gem. § 325a HGB der Abschluss, der in Irland eingereicht wurde - NICHT der deutsche Abschluss - zusätzlich auch noch beim deutschen Bundesanzeiger hinterlegt werden

Dormant Accounts für ruhende Gesellschaften

Hat eine Gesellschaft im relevanten Bilanzierungszeitraum keine Umsätze getätigt, so wird dafür eine Bilanz für ruhende Gesellschaften (Dormant Company Accounts, DCA) beim Companies Registration Office eingereicht.

Da die Abgabe der Financial Statements an den Annual Return gekoppelt sind, der ohne den Abschluss nicht akzeptiert wird, ist es die Nicht-Abgabe des Annual Returns, die schließlich zu Bußgeldern und später zur Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen führt, wenn keine Financial Statements angefertigt und eingereicht werden.

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