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#Holdings

Dach- und Tochtergesellschaften

Die Holding als Steuersparschwein

Werden Gewinne aus einer Kapitalgesellschaft entnommen, sei es aus einer GmbH oder auch einer in Deutschland tätigen Limited Company, so werden darauf pauschal 25 % Abgeltungssteuer erhoben. Das bedeutet, gleich ein Viertel des Geldes ist damit futsch und landet beim deutschen Finanzamt.

Fungiert eine andere Kapitalgesellschaften jedoch als Anteilseigner, so unterliegen Ausschüttungen an diese sowie Veräußerungsgewinne nicht der Abgeltungssteuer, sondern sind entsprechend § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in vollem Umfang steuerfrei. 

Solange die Dividenden innerhalb der Dachgesellschaft verbleiben, fallen keine Steuern an. Der effektive steuerfreie Betrag reduziert sich allerdings dadurch, dass entsprechend § 8b Abs. 5 KStG 5 % der ausgeschütteten Gewinne fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gewertet werden, sodass im Ergebnis 5 % der Ausschüttung versteuert werden müssen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von gut 30 %, der sich aus Körperschaft- und Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag zusammensetzt, ergibt sich damit ein effektiver Steuersatz von 1,5 %, was insgesamt einer Ersparnis von 23,5 % entspricht gegenüber einer Gewinnausschüttung an eine natürliche Person.

Beteiligung sollte über 15 % liegen

Voraussetzung dabei ist, dass die Dachgesellschaft mindestens 15 % der Anteile des Tochterunternehmens erhält. Hält sie weniger, so fällt die Gewerbesteuer an, aber keine Körperschaftsteuer. Liegt die Beteiligung unter 10 %, so fällt auch Körperschaftsteuer an, d.h. es gibt dann keinerlei steuerliche Vergünstigungen mehr. 

Wie viel Geld lässt sich sparen?

Der Spareffekt mit einer Holding ist umso größer, je mehr Geld in die Muttergesellschaft transferiert wird. Werden beispielsweise über die Jahre 100.000 EUR an Gewinnen ausgeschüttet, so würde eine natürliche Person dafür satte 25.000 EUR an Abgeltungssteuer zahlen müssen, eine Holding aber nur 1500,- EUR, was bedeutet, das in diesem Fall genau 23.500 EUR dem Finanzamt nicht in den Rachen gestopft werden müssen. 

Das Geld sollte in der Holding belassen werden

Würde man nun die Gewinne nun aus der Holding entnehmen, so wäre nichts gewonnen, da eine solche Gewinnausschüttung ebenfalls der Abgeltungssteuer unterliegt und das Finanzamt postwendend gleich wieder vor der Tür stehen würde. Also belässt man das Geld einfach in der Holding.  Die Dachgesellschaft es dann gewinnbringend anlegen, z.B. in Form von Wertpapieren oder Gold etwa. Es kann auch in Immobilien investiert werden oder ein Auto oder etwas anderes davon gekauft, wofür nun deutlich mehr Geld zur Verfügung steht. 

Die Holding kann auch jederzeit weitere Tochtergesellschaften gründen und mit Ihrem Geld deren Start finanzieren. Das Geld kann also in neue, vom bisherigen Unterlagen völlig unabhängige Businessprojekte investiert werden.

Die Muttergesellschaft kann später natürlich auch vererbt werden, wobei so lange keine Gewinnentnahmen vorgenommen werden, auch keine Abgeltungsteuer anfällt. Eine Holding ist deshalb eines der wenigen probaten Mittel, die auch heute noch wunderbar funktionieren um Geld völlig legal - denn die Gesetzgebung sieht das ja alles ausdrücklich vor -, am deutschen Finanzamt vorbeizuschleusen.

Unser Gründungspaket DE011 Holding-Limited enthält alle Unterlagen, die Sie für die Gründung oder Übernahme einer Gesellschaft in Deutschland benötigen.

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Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email (keine Steuer- oder Rechtsberatung).

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