#Kontoeröffnung

Tipps für die reibungslose Eröffnung eines Firmenkontos

Kontoeröffnung bei einer Fintech-Bank

Die Kontoeröffnung bei einer Fintech-Bank funktioniert etwas anders als bei einer herkömmlichen Filialbank, da kein persönlicher Besuch erforderlich ist. Fintech-Banken unterliegen jedoch den gleichen Regularien wie Filialbanken – insbesondere den EU-Vorschriften zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (http://bit.ly/2GxcDQi).

Während früher bei der Kontoeröffnung hauptsächlich die Bonität des Antragstellers im Vordergrund stand, geht es heute ausschließlich um Transparenz. 

Es müssen deshalb Nachweise erbracht werden: 

  • zur Identität aller an der Limited beteiligten Personen
  • zur Wohnanschrift aller an der Limited beteiligten Personen
  • zu den Eckdaten der Firma und zu den wirtschaftlich Berechtigten und den Geschäftsführern
  • zum angegebenen Geschäftszweck der Firma und der Herkunft der Einnahmen

Identitätsnachweis

Als Identitätsnachweis kann ein gültiger

  • Personalausweis
  • Reisepass

dienen. Es wird davon entweder ein qualitativ einwandfreier Scan mit guter Auflösung benötigt oder ein Handyfoto. 

Nachweis für die Wohnanschrift

Ebenfalls von allen an der Firma beteiligten Personen wird ein aktueller Wohnsitznachweis (nicht älter als 3 Monate) in Form einer Verbrauchsabrechnung (Festnetztelefon, Gas, Wasser oder Strom) oder eines Schreibens von einer Bank benötigt.

Alternativ kann unter Umständen und abhängig vom Anbieter auch eine Meldebescheinigung als Adressnachweis verwendet werden, was aber nicht der Standard ist und die Frage aufwirft, warum keine Verbrauchsabrechnung vorgelegt werden kann.

Firmenunterlagen

Für eine Kontoeröffnung müssen die Eckdaten des Unternehmens und die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten und den Geschäftsführern nachgewiesen werden, wozu verschiedene Firmenunterlagen einzureichen sind. Es sollten aber nicht wahllos alle Firmenunterlagen eingereicht werden, weil das schnell sehr unübersichtlich werden kann, sondern nur die wirklich relevanten.

Das wären:

Sie finden diese Dokumente in Ihrem Dropbox-Kundenordner.

Nur wenn der jeweilige Anbieter ganz spezifisch nach weiteren Unterlagen fragt, was in der Regel nicht vorkommt, sollten Sie weitere Dokumente einreichen.

Nachweis der Geschäftstätigkeit in Form einer Webseite

Auch der Geschäftszweck und die Herkunft der Gelder müssen belegt werden, was heutzutage standardmäßig über eine Webseite bewerkstelligt wird, die als Beleg für die Angaben zum Geschäftszweck verwendet werden kann.

Eine Kontoeröffnung ist zwar grundsätzlich auch ohne das Vorhandensein einer Website möglich. Allerdings erschwert das Fehlen einer Website die Kontoeröffnung, weil dann andere Nachweise für die Angaben zum Geschäftszweck erbracht werden müssen, was sich je nach Fall mühsam und auch zeitaufwendig gestalten kann. Ist hingegen eine – präsentable und informative (!) – Webseite vorhanden, dann ist eine Kontoeröffnung meist innerhalb von wenigen Werktagen erledigt. Bei großen Anbietern geht das inzwischen oft sogar innerhalb weniger Stunden.

In keinem Fall lässt sich ein Konto völlig ohne Belege zum Geschäftszweck eröffnen.