FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Ltd. & Co KG

Wie gründet man eine Ltd. & Co KG?

Eine Ltd. & Co KG wird naturgemäß in zwei Schritten gegründet: Zunächst wird in England eine Limited gegründet. Im zweiten Schritt wird dann in Deutschland eine Kommanditgesellschaft (KG) in das deutsche Handelsregister eingetragen mit der Limited als so genannter Vollhafter (Kommanditist).

Die Limited selbst hingegen wird nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen, da die KG im Mittelpunkt steht und der Limited mehr oder minder nur eine reine Statistenfunktion zukommt.

Die passenden Gründungspakete dazu finden sie hier.

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