FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Ltd. & Co KG

Muss auch die Komplementär-Limited in das deutsche Handelsregister eingetragen werden?

Nein. Nachdem zu dieser Frage zunächst unterschiedliche Rechtsansichten vertreten wurden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 24. April 2008, AZ: 20 W 425/07), dass die Stellung als Komplementär-Limited alleine nicht zur Entstehung einer inländischen Zweigniederlassung führt, die nach §§ 13d und 13e HGB zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist.

Die Komplementär-Limited bei einer Limited & Co KG muss demzufolge auch nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen werden und eine Eintragung kann auch nicht durch Androhung von Zwangsgeld erzwungen werden, wie dies in dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall versucht worden war.

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