Die Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Behörde, bei der die Firma angemeldet werden soll. Die Kerngründungsdokumente, die überall verlangt werden, sind:
Diese Unterlagen werden von deutschen Registergerichten stets in beglaubigter Form erwartet, von den Gewerbeämtern in der Regel in beglaubigter Form. Außerdem muss die Beglaubigung mit einer Apostille versehen sein und die Unterlagen müssen in deutscher Übersetzung vorliegen.
Für die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt hingegen genügen einfache Unterlagen.
Diese Unterlagen sind in allen unseren Gründungspaketen enthalten. In einfacher Form bei unserer DE002 Preisschock-Limited und der DE011 Holding-Limited. In den anderen Gründungspaketen DE003 bis DE010 in beglaubigter Form mit Apostille und bestätigter deutscher Übersetzung.
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