FAQ - häufig gestellte Fragen

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Fragen zu:

#Anmeldung in Deutschland

Was kostet die Eintragung einer Limited in das deutsche Handelsregister?

Das Handelsregister selbst verlangt ca. 100,- EUR an Gebühren. Die Beantragung muss allerdings zwingend über einen deutschen Notar vorgenommen werden, d.h. man kann weder selbst zum Registergericht gehen, noch kann man die Anmeldung postalisch vornehmen lassen, da die Unterschriften auf dem Antrag zur Handelsregistereintragung notariell beglaubigt sein müssen.

Die Preise für den Notar variieren und hängen vor allem davon ab, ob der Notar auch die Anmeldeunterlagen für die Handelsregistereintragung anfertigen muss oder nicht.

Bei unseren Gründungspaketen DE005 Register-Limited und DE006 Sorglos-Limited sind gebrauchsfertige Anmeldeunterlagen für das jeweilige Registergericht bereits enthalten. Der Notar muss hier nur noch die Unterschrift(en) beglaubigen, was in der Regel nach Aufwand berechnet wird und ca. 20,- bis 30,- EUR kostet.

Muss der Notar hingegen die Anmeldeunterlagen selbst anfertigen, dann würde sich der Geschäftswert nach dem Stammkapital der Gesellschaft richten, wobei nach § 105 GNotKG auch bei Limited Companies ein Mindestgeschäftswert von 30.000,- EUR vorgeschrieben ist, was aber nicht jeder Notar auch so berechnet. Manche Notare nehmen auch das tatsächliche Stammkapital als Geschäftswert.

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