FAQ - häufig gestellte Fragen

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#Anmeldung in Deutschland

Was ist die Rolle des Notars bei einer Handelsregistereintragung?

Deutsche Registergerichte nehmen zum einen keine Anmelde- und Firmenunterlagen mehr in Papierform entgegen, sondern haben seit der Einführung der elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) die Notare vorgeschaltet, die die einzureichenden Unterlagen vorab scannen und dann in elektronischer Form an das jeweilige Gericht weiterleiten müssen.

Da es sich dabei juristisch gesehen um die Kopie eines Originals handelt, verbürgt sich der Notar dafür, dass die Kopie - in diesem Fall der Scan - den Originalunterlagen entspricht, weshalb man nicht einfach selbst Scans per Email an das Gericht schicken kann, sondern das kann nur ein deutscher Notar.

Die Unterschriften der Geschäftsführer auf der Handelsregisteranmeldung müssen außerdem notariell beglaubigt sein, das bedeutet, der Notar nimmt die Personalien der Unterzeichner auf und bestätigt, dass die jeweilige Person auch die Person ist, als die sie sich ausgibt, und dass die Unterschrift auf dem Antrag von ihr stammt.

Abhängig davon, ob das bestellte Gründungspaket die Anmeldeunterlagen für die Handelsregistereintragung enthält oder nicht, muss der Notar auch noch die Anmeldeunterlagen für das Registergericht anfertigen.

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