FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Anmeldung in Deutschland

Warum sollte eine Limited nach Erhalt der Firmenunterlagen möglichst sofort in Deutschland angemeldet werden?

Eine behördliche Anmeldung einer Zweigniederlassung einer Limited Company bzw. einer Ltd. & Co KG in Deutschland ist normalerweise erst dann erforderlich, wenn die Firma die Geschäftstätigkeit aufnimmt und erste Umsätze generiert.

Viele Kunden denken deshalb, dass Sie die Anmeldung in Deutschland auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt vornehmen können, insbesondere wenn der Laden noch gar nicht richtig in Schwung gekommen ist. Dem ist allerdings nicht so. Das genaue Gegenteil ist der Fall.

Das Problem: Die beglaubigten Firmenunterlagen tragen ein Datum und müssen für eine Anmeldung in Deutschland möglichst aktuell sein und können deshalb nur für kurze Zeit verwenden werden, da diese die rechtlichen Verhältnisse und Eckdaten der Firma zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland widerspiegeln müssen und nicht die Verhältnisse Wochen oder gar Monate vorher.

Firmenunterlagen für Handelsregistereintragungen dürfen deshalb nicht älter als vier Wochen sein, weil strenge Handelsregister ab dann schon eine Eintragung ablehnen können wegen zu alter Firmenunterlagen und das auch häufig machen.

Der Effekt: Es müssen dann alle Beglaubigungen noch einmal neu beschafft werden, was nicht nur völlig unnötige Zusatzkosten zur Folge hat, sondern auch einen Zeitverlust von zwei bis drei Wochen nach sich zieht.

Melden Sie Ihre Zweigniederlassung bzw. Ltd. & Co KG deshalb möglichst sofort nach dem Erhalt der beglaubigten Unterlagen per Post an. Die Firma kann völlig unabhängig davon erst zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt aktiviert werden. Sie müssen also nicht, nur weil die Firma in Deutschland angemeldet wurde, auch sofort damit tätig werden.

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