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Treuhandvereinbarung

Wird ein Gesellschafter durch eine andere Partei vertreten, um sicherzustellen, dass dieser Gesellschafter nicht öffentlich in Erscheinung treten muss, spricht man von einem Treuhandverhältnis, wobei die vertretene Partei als Treugeber und der Vertreter als Treuhänder oder Nominee bezeichnet wird.

Ein Treuhandvertrag ist ein Vertrag, der den Zweck hat, ein solches Treuhandverhältnis zu dokumentieren und den rechtlichen Rahmen dafür festzulegen. Insbesondere werden in diesem Vertrag alle Ansprüche des Treuhänders, die sich aus dem Halten der Aktien ergeben, an den Treugeber abgetreten, wie z. B. der Anspruch auf Gewinne und Stimmrechte.