#Firmenlöschung

Das ist bei einer Auflösung zu beachten

Löschung einer Limited aus dem irischen Handelsregister

Eine Limited Company kann jederzeit wieder aus dem irischen Handelsregister gelöscht werden, was in Irland als Voluntary Strike-Off (freiwillige Streichung) bezeichnet wird. Dazu muss ein schriftlicher Antrag (Voluntary Strike-off Request) eingereicht werden zusammen mit einem schriftlichen Auflösungsbeschluss der Geschäftsführer.

Um dabei überstürzte Firmenbestattungen zu verhindern, deren einziger Zweck es ist, bestehende Gläubiger der Firma zu prellen und die Schulden der Firma gleich mit zu beerdigen, ist die Löschung einer irischen Limited keine Angelegenheit, die sich auf Knopfdruck bewerkstelligen lässt, sondern im Gegenteil lässt sich das Companies Registration Office hier ganz bewusst etwas Zeit und knüpft die Löschung der Firma außerdem an zwei Voraussetzungen im Sinne von Bedingungen.  

Unbedenklichkeitsbescheinigung des irischen Finanzamts (Letter of no objection)

Zunächst muss vom irischen Finanzamt eine Bescheinigung angefordert werden, die besagt, dass die Firma, die aus dem Handelsregister gelöscht werden soll, beim Finanzamt keine Steuerschulden hat, und dass das Finanzamt deshalb gegen die Löschung der Gesellschaft keine Einwände hat.

Dieser sogenannte Letter of no objection muss zwingend in Schriftform angefordert werden und kann nicht etwa per Email oder telefonisch bestellt werden.

Bekanntgabe der Löschung in einer Tageszeitung

Um auch die Allgemeinheit über das Vorhaben zu informieren, muss in einer irischen Tageszeitung wie etwa der Irish Independent oder der Irish Times eine Auflösungsanzeige (Notice of Dissolution ) aufgegeben werden (Kosten: ca 120,- EUR), in der die Betreiber der Firma erklären, dass Sie beabsichtigen die Firma in absehbarer Zeit löschen zu lassen, sodass mögliche Gläubiger vorgewarnt sind und der Löschung unter Umständen widersprechen können.  

Bekanntmachung in der CRO Gazette und Sperrfrist von drei Monaten

Wurde der Löschungsantrag dann inklusive der Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Kopie der Zeitungsannonce beim Companies Registration Office eingereicht, so wird die vorgesehene Löschung auch noch einmal im hauseigenen Amtsblatt, der CRO Gazette, veröffentlicht, wobei es nach der Veröffentlichung eine Sperrfrist von 90 Tagen gibt, innerhalb derer eventuelle Gläubiger der Löschung der Firma noch widersprechen können. Erst dann wird die Limited endgültig aus dem Register gelöscht.  Zum Vergleich: Bei deutschen GmbHs gibt es gleich ein ganzes Sperrjahr mit 12 Monaten Sperrfrist.

Nachweis über die erfolgte Löschung

Als Nachweis für eine erfolgte Löschung - falls erforderlich - dient ein Handelsregisterauszug (Company Printout), in dem sowohl der Umstand vermerkt ist, dass die Gesellschaft gelöscht wurde als auch das genaue Datum der Löschung. Dieser Auszug kann für offizielle Zwecke auch beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.