#Pflichten einer Limited Company

Was es nach der Gründung alles zu beachten gibt.

Irisches Transparenzregister (RBO)

Das irische Transparenzregister (Register of Beneficial Ownership/Register der wirtschaftlich Berechtigten), wurde im Jahre 2019 im Rahmen der Umsetzung der vierten und fünften EU-Geldwäscherichtlinien eingerichtet. Die Geldwäscherichtlinien (Anti-Money Laundering Directives, AMLD) sind ein Regelwerk, das Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den EU-Mitgliedstaaten enthält. 

Betreiber von Kapitalgesellschaften in diesen Ländern – und so auch in Irland – sind dadurch dazu angehalten, die tatsächlichen Eigentümer offenzulegen und diese an das Transparenzregister zu melden.

Als wirtschaftlich Berechtigter gilt dabei jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  • mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält,
  • mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder
  • auf vergleichbare Weise einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt (weshalb auch Companies Limited by Guarantee die Meldung vornehmen müssen)

Bei Nichtbefolgung der Meldepflichten werden Sanktionen verhängt, was Geldstrafen oder auch strafrechtliche Sanktionen für schwerwiegende Verstöße umfassen kann. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, das Register auf dem neuesten Stand zu halten und Änderungen in Bezug auf die wirtschaftlich Berechtigten zu melden.

Registrierung ist zweistufig

Zunächst müssen die wirtschaftlich Berechtigten sich identifizieren, was mit dem VIF-Formular erfolgt, das auch zur Identifizierung der Geschäftsführer einer Limited Company verwendet wird. Wurde in diesem Zusammenhang bereits eine Identifikationsnummer (IPN Number) für die betreffende Person vergeben, dann kann diese Nummer auch für die Meldung an das Register of Beneficial Ownership verwendet werden. 

Ist ein Beneficial Owner nicht als Geschäftsführer tätig und wurde für diesen bislang keine IPN-Nummer beantragt, so muss das im Nachgang erledigt werden, wobei die IPN-Nummern vom Companies Registration Office und nicht vom RBO vergeben werden. Es muss also zunächst beim CRO eine IPN-Nummer beantragt werden, mit der dann die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten beim RBO erfolgen kann.

Während die RBO-Meldung erst nach der Gründung einer Gesellschaft durchgeführt werden kann, weil diese dafür existieren muss, können die IPN-Nummern schon vor der Gründung beantragt werden.

Zugang ist beschränkt

Während die ursprüngliche Idee war, die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten für jedermann online zugänglich zu machen, wurden diese Pläne durch ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im November 2022 durchkreuzt. Das Gericht befand in diesem Urteil, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nur das Allernötigste an Daten veröffentlicht werden darf und für eine Recherche ein berechtigtes Interesse vorhanden sein muss, weshalb der Zugang zu den Aufzeichnungen seitdem stark eingeschränkt wurde. 

Es können deshalb nur noch bestimmte Einzelpersonen oder Unternehmen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Risiko der Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus ausgesetzt sind, auf das Register zugreifen, wie etwa Banken oder andere Finanzdienstleister, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, andere unabhängige juristische Berufe, wenn sie bestimmte Finanz- oder Immobilientransaktionen für ihre Klienten durchführen.

Immer mehr Banken verlangen RBO-Meldung

Da dieselbe Richtlinie Banken bei einer Kontoeröffnung dazu anhält, den oder die wirtschaftlich Berechtigen einer Limited Company festzustellen, gehen sowohl Filial- als auch Online-Banken mehr und mehr dazu über, diese Informationen über das RBO-Register zu beziehen. Es kann deshalb zu Problemen bei einer Kontoeröffnung kommen, wenn für eine Limited Company keine Meldung der wirtschaftlich Berechtigten vorliegt. Die Auswahl an Banken und auch anderen Finanzdienstleistern wird in jedem Fall eingeschränkt.