Die meisten Banken möchten bei Firmen aus England oder Irland einen konkreten Bezug zu Deutschland sehen. Das bedeutet, dass man eine Kontoeröffnung bei deutschen Banken fast ausnahmslos erst nach der Anmeldung der Zweigniederlassung beim zuständigen, deutschen Handelsregister durchführen kann. Und der Bank gegenüber muss betont werden, dass das Konto konkret für die Niederlassung in Deutschland eröffnet werden soll.
In der Regel hat es dabei keinen Zweck zuerst bei einer Bank anzurufen, um sich nach den Details zu einer Kontoeröffnung zu erkundigen, weil sich Call-Center-Mitarbeiter in der Regel nicht mit Limiteds auskennen. Es ist deshalb in jedem Fall einem persönlichen Besuch bei der Bank der Vorzug zu geben und zwar mit den folgenden Firmenunterlagen im Gepäck:
Akkurate und vollständige Firmenunterlagen sind für eine Kontoeröffnung ein Muss, da ansonsten die Devise gilt: Wer mit leeren Händen in eine Bank hineingeht, kommt auch mit leeren Händen wieder heraus.
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