Nein, für die Gründung einer Limited Company sind an sich keinerlei Englischkenntnisse erforderlich, da die komplette Abwicklung aller Formalitäten für die Eintragung durch uns erledigt wird. Verschiedene Firmenunterlagen werden mit einer deutschen Übersetzung geliefert und auch nach der Gründung sind wir jederzeit Ihr Ansprechpartner.
Optional kann auch die Verwaltung der Firma (Secretary Service) über uns gebucht werden, wobei wir uns um alle administrativen Aufgaben und um die Korrespondenz mit den englischen bzw. irischen Behörden kümmern, sodass Sie selbst mit England oder Irland nichts weiter zu tun haben.
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