Es kommt nicht selten vor, dass Anbieter bei einem verloren gegangen Kunden ihren Unmut darüber am Kunden selbst auslassen und bei einer Kündigung mit Sanktionen oder Konsequenzen drohen, was teilweise soweit geht, dass gleich die Löschung der gesamten Firma angedroht wird.
Ihr Anbieter kann allerdings nicht machen, was er will, sondern er macht sich schadensersatzpflichtig, sollte er Ihnen bzw. Ihrer Gesellschaft tatsächlich einen Schaden zufügen. Werden die Drohungen allzu blumig und vollmundig, macht er sich ggf. auch wegen Nötigung strafbar. Erfahrungsgemäß glätten sich deshalb die Wogen in der Regel dann auch recht schnell wieder.
Ähnliche Fragen:
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)
030 60 98 172 10
[email protected]
[email protected]
Weitere FAQ Kategorien: