easyLIMITED-Business-Blog

Der Know-How-Blog für Kleinunternehmer und solche, die es werden wollen.

Silent Partnerships: Die Renaissance der Stillen Gesellschaft


29/12/2019

|


#Finanzierung

Officia harum tempora iure qui eos voluptatibus sit voluptatem qui. Sit laudantium eum aut odit praesentium commodi voluptas. Doloremque non reici

Zu diesem Zweck wird eine sogenannte stille Gesellschaft (in den USA Silent Partnership genannt) gegründet, mit dem stillen Teilhaber und einer Corporation oder LLC als Vertragspartner. Eine solche gilt als sogenannte Innengesellschaft und tritt nach außen hin nicht auf. Für einen Außenstehenden ist deshalb nicht zu erkennen, ob jemand in dieser Weise an einem Unternehmen beteiligt ist oder nicht, denn der stille Teilhaber taucht in den Firmenunterlagen an keiner Stelle auf.

Ein solcher stiller Partner kann sich am Unternehmen in Form von Geld oder Sachanlagen beteiligten oder auch mit einer Dienstleistung. Im Gegenzug wird er oder sie an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt. Eine stille Gesellschaft ist insofern grundsätzlich etwas anderes als ein Darlehen, weil das eingebrachte Geld selbst oder andere Werte zu keiner Zeit zurückbezahlt werden müssen.

Das Spektrum der Geldgeber ist damit ausgesprochen breit gefächert: Neben Bekannten, Freunden, Geschwistern, Omi oder Opi, kommen auch Geschäftspartner, Lieferanten und selbst Kunden als Finanziers in Frage. Auch andere Firmen können als stiller Gesellschafter fungieren, so dass vom Prinzip her ausnahmslos jeder, der Geld anlegen kann und möchte, sich an der Firma beteiligen kann – sofern sich eine Beteiligung ausreichend schmackhaft machen lässt.

Zu diesem Zweck gibt es für eine stille Gesellschaft verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.

Typische und atypische Beteiligung

Bei der “typischen” stillen Gesellschaft ist der stille Teilhaber am Gewinn beteiligt und er hat gewisse Kontrollrechte. Zum Beispiel kann er den Jahresabschluss prüfen. Er hat aber keinerlei Mitsprache- oder Zustimmungsrechte. Das führt dazu, dass der stille Gesellschafter auch steuerrechtlich als reiner Geldgeber klassifiziert wird. Seine Gewinne werden entsprechend als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. Das Unternehmen kann diesen abgeführten Gewinn als Betriebsausgabe geltend machen, was es bei einer regulären Gewinnausschüttung an Gesellschafter nicht möglich wäre.

Bei der “typischen” stillen Gesellschaft ist der stille Teilhaber am Gewinn beteiligt und er hat gewisse Kontrollrechte. Zum Beispiel kann er den Jahresabschluss prüfen. Er hat aber keinerlei Mitsprache- oder Zustimmungsrechte. Das führt dazu, dass der stille Gesellschafter auch steuerrechtlich als reiner Geldgeber klassifiziert wird. Seine Gewinne werden entsprechend als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. Das Unternehmen kann diesen abgeführten Gewinn als Betriebsausgabe geltend machen, was es bei einer regulären Gewinnausschüttung an Gesellschafter nicht möglich wäre.

Für Beteiligungen in einem größeren Umfang und mit höheren Summen ist das allerdings oft nicht hinreichend, vor allem weil ein typischer stiller Teilhaber keinerlei Mitspracherechte hat – auch nicht hinsichtlich der Verwendung der von Ihm zur Verfügung gestellten Mittel hat.

Einem stillen Gesellschafter können deshalb auch verschiedene Mitspracherechte eingeräumt werden, die bis hin zur Geschäftsführung reichen können. Auch kann der stille Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft beteiligt werden, einschließlich der stillen Reserven und dem Geschäftswert. Der stille Teilhaber avanciert damit dann vom reinen Dukatenesel zu einem waschechten Mitunternehmer. Im Gegenzug kann dieser aber auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt werden, um so dem gesteigerten Einfluss Rechnung zu tragen.

Vertragsgestaltung

Die genauen Modalitäten zu einer stillen Gesellschaft werden verbindlich immer im Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft festgelegt, der weitgehend frei geregelt werden kann. In Deutschland greifen dazu die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 230 bis 236 HGB), in Österreich ist die stille Gesellschaft im Unternehmensgesetzbuch (§ 179 bis § 189a UGB) verankert. In den USA sind Silent Partnership auf Ebene der Bundesstaaten geregelt.

Das Gesellschaftsrecht in der Schweiz hingegen kennt keine Stille Gesellschaft. Allerdings kann eine sogenannte Einfache Gesellschaft so ausgestaltet werden, dass sie von der Funktionsweise her weitgehend einer stillen Gesellschaft entspricht.

Um zu sehen, wie solche Verträge prinzipiell gestaltet werden können, empfiehlt sich eine Google-Suche mit dem Stichwort “stille Gesellschaft Vertragsmuster” bzw “Silent Partnership Agreement Template”, die ganz unterschiedliche Gestaltungsarten zu Tage fördert, an denen man sich für den eigenen Vertrag orientieren kann.

Speziell wenn es um größere Summen und komplexere Verträge geht, sollten solche Vorlagen allerdings nicht einfach unbesehen übernommen werden, denn die Vereinbarungen müssen hinterher auch durchsetzbar sein, weshalb sich für die Erstellung des Vertrags hier in jedem Fall ein entsprechend spezialisierter Anwalt empfiehlt.

Gerichtsstand – USA oder DE/AT/CH?

Der Gerichtsstand im Sinne von das Land, nach dessen Rechtsvorschriften die stille Gesellschaft errichtet und geregelt werden soll,  kann frei gewählt werden – auch wenn eine US-Gesellschaft an der stillen Gesellchaft beteiligt ist. Welches Land dafür optimal ist, hängt neben der Herkunft der Vertragspartner hauptsächlich von der Frage ab, in welchem Land eventuell Rechtsstreitigkeiten, die nie völlig auszuschließen sind, ausgetragen werden sollen.

Ein Vertrag nach US-Recht kann nämlich nur in den USA verhandelt werden und umgekehrt: US-Richter werden sich nicht mit Gesellschaftsverträgen nach Schweizer Recht herumschlagen – wie auch, wenn Sie davon gar keine Ahnung haben und sie die Verträge auf Deutsch noch nicht einmal entziffern können?

Auch Nachteile vorhanden

Wie immer ist nicht restlos alles Gold was glänzt. Auch eine stille Gesellschaft kann Nachteile mit sich bringen, die andere Finanzierungsformen unter Umständen favorabler machen.

So muss sich jeder Stille Gesellschafter darüber im Klaren sein, dass immer auch  Totalverlust der Einlage möglich ist. Völlig egal wie erfolgversprechend und stabil die Unternehmen beim Einstieg ausgehen hat, das Geld ist weg, wenn das Unternehmen Schiffbruch erleidet. Es handelt sich bei der stillen Gesellschaft also um eine vergleichsweise spekulatives Investment.

Für den Unternehmer hingegen wird ein stiller Gesellschafter schnell zur Plage, wenn die Einflussmöglichkeiten des stillen Gesellschafters im Eifer des Gefechts zu umfassend gestaltet wurden. So kann sich daraus unter Umständen eine unerwünschte Abhängigkeit von Geldgebern ergeben kann, die sich sogar negativ auf das Geschäft selbst niederschlagen kann.

Sie haben Fragen zu Thema Firmengründung?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

+41 44 500 28 35
info@easy-limited.ch
easylimited@protonmail.com

Themenbereiche:

Auch interessant:

Rechnungen, Geschäftsbriefe und Impressum: Wie sehen die Pflichtangaben in den USA aus?


Datum

|


Kategorie

Ipsam nesciunt debitis qui aut voluptas. Soluta et voluptate maiores sit sunt consequuntur. Qui explicabo totam modi. Dolores beatae ab at dolores accusamus sit dolorem.

Crowdfunding, Crowdlending, Crowdinvesting – wo liegt eigentlich der Unterschied?


Datum

|


Kategorie

Illo quae sit beatae voluptatem molestiae qui occaecati. Sed cumque a eveniet libero. Dolorem ut neque illum. Unde at quis deserunt voluptate voluptatem ut. Ab eaque in est aliquam ipsa sit.

Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Sie sind sich unsicher, welches unserer Angebote am Besten Ihren Bedarf deckt oder wie Sie verschiedene Leistungen optimal kombinieren? Gerne informieren wir Sie und erstellen Ihnen ein auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot.

Jetzt Newletter abonnieren

Unser kompakter Newsletter informiert Sie monatlich über Wissenswertes aus Englland mit Tipps, Tricks und Trends für Unternehmer und solche die es werden wollen.

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.