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#Firmendokumente

Die wichtigsten Unterlagen in der Übersicht

Gesellschaftsvertrag/Satzung einer Limited

Der Gesellschaftsvertrag, der speziell bei Kapitalgesellschaften auch Satzung genannt wird, ist das rechtliche Kernstück einer Limited Company. Die Satzung regelt dabei in erster Linie die innere Organisation, also das Innenverhältnis der an der Gesellschaft beteiligten Personen.

In der Satzung angegeben sind die Inhaber bzw. Anteilseigner der Firma, die anstatt als Shareholder dort als Subscriber bezeichnet werden. Die Satzung einer Limited Company dient deshalb hauptsächlich dazu, die Gründungsgesellschafter einer Firma verbindlich auszuweisen.

Im Hinblick auf die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland, sind außerdem die (Vertretungs-)Befugnisse der Geschäftsführer wichtig, insbesondere ob eine Einzel- oder eine gemeinsame Vertretung vorgesehen ist, was ebenfalls in der Satzung einer Limited Company festgelegt wird.

UK: Memorandum & Articles

In England besteht die Satzung einer Limited Company aus zwei Teilen: Dem Memorandum und den Articles. Beide sind in der Regel zusammengeheftet und werden kurz als "Mem & Arts" bezeichnet.

Die Höhe der Beteiligungen sind seit der letzten Gesellschaftsrechtsform (Companies Act 2006), nicht mehr aus der Satzung ersichtlich, sondern finden sich nun einem Dokument, das als Statement of Capital bezeichnet wird, wieder. Da eine Gründung in England vollelektronisch durchgeführt wird, wird die Satzung in England nicht unterschrieben.

Irland: Constitution

Auch in Irland bestand vor dem Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsgesetzes (Companies Act 2014) die Satzung einer Limited aus einem Memorandum und den Articles, die heute jedoch zusammengefasst sind und als Constitution bezeichnet werden. Die Mindestanforderung an diese Constitution wurden dabei soweit reduziert, dass heute ein einseitiges Dokument genügt, das hauptsächlich nur noch Angaben zum Stammkapital und den Inhaber der Gesellschaft macht. Anders als in England muss dieses von allen Gesellschaftern unterschrieben und im Original eingereicht werden.

Wir verwenden für die Gründung aller Firmen die gesetzliche Mustervorlagen (Model Memorandum & Model Articles bzw. die  Template Constitution des Companies Registration Office). Prinzipiell kann auch eine eigene Satzung verwenden werden, die naturgemäß auf Englisch verfasst sein muss.

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