Da es in angelsächsischen aber auch anderen Ländern keine Meldepflicht wie in Deutschland gibt, erfolgt der Nachweis über eine Wohnanschrift hier traditionell mit einer Verbrauchsabrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.
In Frage kommen Rechnungen für:
Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert, sofern diese per Post zugestellt wurden.
NICHT als Adressnachweis gelten:
Sollte Ihnen die Beschaffung eines geeigneten Adressnachweises Schwierigkeiten bereiten, so kann ersatzweise bei manchen Banken unter Umständen auch eine aktuelle Meldebestätigung eingereicht werden. Kann gar kein Nachweis erbracht werden, so bedarf es einer plausiblen und belegbaren Erklärung dafür.