#Kontoeröffnung

Tipps für die reibungslose Eröffnung eines Firmenkontos

Was wird als Adressnachweis akzeptiert?

Da es in angelsächsischen aber auch anderen Ländern keine Meldepflicht wie in Deutschland gibt, erfolgt der Nachweis über eine Wohnanschrift hier traditionell mit einer Verbrauchsabrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.

In Frage kommen Rechnungen für:

  • Festnetz-Telefon
  • Strom
  • Wasser
  • Gas

Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert, sofern diese per Post zugestellt wurden.

NICHT als Adressnachweis gelten:

  • Verbrauchsrechnungen, die älter als drei Monate sind
  • Rechnungen für Mobilfunk oder Internet
  • Mietverträge
  • Ausweisrückseite
  • Rechnungen von Versicherungsunternehmen
  • Irgendwelche Schreiben der Polizei oder von sonstigen Behörden
  • Rechnungen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, was genau berechnet wurde.
  • Bußgeldbescheide
  • Selbst ausgedruckte Online-Kontoauszüge
  • alles andere, was keine Verbrauchsrechnung ist
Bitte schicken Sie uns solche Dokumente deshalb nicht, weil diese nicht als Adressnachweis akzeptiert werden und eine Kontoeröffnung damit nicht möglich ist - was im Übrigen nicht wir entscheiden, sondern die Banken, die hier völlig rigoros sind. Entweder es wird ein geeigneter Adressnachweis erbracht oder es gibt schlichtweg kein Konto.

Sollte Ihnen die Beschaffung eines geeigneten Adressnachweises Schwierigkeiten bereiten, so kann ersatzweise bei manchen Banken unter Umständen auch eine aktuelle Meldebestätigung eingereicht werden. Kann gar kein Nachweis erbracht werden, so bedarf es einer plausiblen und belegbaren Erklärung dafür.

Ähnliche Beiträge