Da die Vergabe einer Steuernummer für eine Firma in Irland gesondert beim irischen Finanzamt beantragt werden muss - eine solche wird nicht etwa automatisch zugeteilt -, muss in Irland auch keine Steuererklärung abgegeben werden, wenn keine Steuernummer für die Firma beantragt worden ist.
Speziell in Deutschland betriebene Limited Companies sind gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Irland in Irland auch gar nicht steuerpflichtig, so dass es hier auch gar nichts abzugeben gäbe.
Es kann dennoch vorkommen, dass das irische Finanzamt sich schriftlich bei den Firmen erkundigt, ob eine Steuerpflicht vorliegen könnte, was jedoch nicht gleich kurz nach der Gründung passiert, sondern in der Regel erst nach Ablauf der ersten Frist, zu der eine in Irland aktive Firma eine erste Steuererklärung hatte abgeben müssen. Es werden aber auch nicht alle Firmen angeschrieben, sondern nur ein gewisser Teil.
Sollte ein solches Schreiben eintreffen, so muss beim irischen Finanzamt dann eine so genannte Ansässigkeitsbescheinigung von einem deutschen Finanzamt vorgelegt werden, um das irische Finanzamt über diesen Umstand zu informieren und die Steuerakte in Irland zu schließen.
Wurde der Secretary Service gebucht, so wird dieser Vorgang von uns eingeleitet, wozu wir Sie zu gegebener Zeit dann kontaktieren.