#Kontoeröffnung

Tipps für die reibungslose Eröffnung eines Firmenkontos

Kontoeröffnung im EU-Ausland

Zuweilen kann ein (zusätzliches) Konto im EU-Ausland nützlich sein, wobei sich bei einer irischen Limited natürlich Irland dafür aufdrängt. Dank IBANs & BICs ist es heutzutage aber völlig egal, in welchem EU-Land sich ein Konto befindet, was auch die Idee hinter dieser Erfindung ist, so dass prinzipiell auch England, Belgien, Lettland oder andere EU-Länder für eine Kontoeröffnung infrage kommen.

Die Beantragung eines Kontos im EU-Ausland funktioniert dabei völlig anders als in Deutschland, da europäische Banken mannigfaltigen Regularien unterworfen sind - insbesondere den EU-Vorschriften zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (http://bit.ly/2GxcDQi) - die im Detail etwas anders umgesetzt werden als in Deutschland.

Speziell bei neueren Fintech-Banken ist kein persönlicher Besuch mehr für die Eröffnung eines Geschäftskontos erforderlich. EU-Firmenkonten können heutzutage vollständig online eröffnet werden weshalb verschiedene Feinheiten - allen voran die Qualität die zu erbringenden Nachweise - entscheiden, ob eine Kontoeröffnung zum Kinderspiel wird oder zu einer Odyssee mutiert.

Nachweise müssen erbracht werden zu:

  • der Identität aller an der Firma beteiligten Personen
  • der Wohnanschrift aller an der Firma beteiligten Personen
  • dem angegebenen Geschäftszweck der Firma

Identitätsnachweis

Als Identitätsnachweis kann dienen ein gültiger

  • Ausweis
  • Reisepass
  • oder Führerschein

Es wird davon entweder ein qualitativ hochwertiger Scan mit guter Auflösung benötigt oder ein Handyfoto. 

Nachweis für die Wohnanschrift

Ebenfalls von allen an der Firma beteiligten Personen wird ein aktueller Adressnachweis (nicht älter als 3 Monate) in Form einer Verbrauchsabrechnung (Festnetztelefon, Gas, Wasser oder Strom) oder eines Schreibens von einer Bank benötigt, das per Post zugestellt wurde.

Alternativ kann unter Umständen und abhängig von der Bank auch eine Meldebescheinigung als Adressnachweis verwendet werden, was aber nicht der Standard ist und die Frage aufwirft, warum keine Verbrauchsabrechnung vorgelegt werden kann.

Nachweis der Geschäftstätigkeit in Form einer Webseite

Auch der Geschäftszweck und die Herkunft der Gelder müssen belegt werden, was heutzutage standardmäßig über eine Webseite bewerkstelligt wird, die als Beleg für die Angaben zum Geschäftszweck verwendet werden kann.

Eine Kontoeröffnung geht zwar prinzipiell auch ohne dem Vorhandensein einer Webseite, allerdings erschwert das Fehlen einer Webseite eine Kontoeröffnung erheblich, weil dann andere Nachweise für den Geschäftszweck erbracht werden müssen, was abhängig vom konkreten Fall sehr mühselig und auch zeitraubend werden kann. Ist indes eine - präsentable und informative - Webseite vorhanden, dann ist eine Kontoeröffnung  meist innerhalb von wenigen Werktagen erledigt.

Keinesfalls lässt sich ein Konto völlig ohne Belege zum Geschäftszweck eröffnen.

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