#Pflichten in Irland

Was es nach der Gründung alles zu beachten gibt.

Jährliche Pflichten einer Limited in Irland

Jede irische Limited Company hat verschiedene, gesetzlich verankerte Berichts- bzw. Veröffentlichungspflichten, denen die Geschäftsleitung nachkommen muss, da ansonsten die Gesellschaft mit Bußgeldern belegt oder/und von Amts wegen wieder gelöscht wird.

Diese Pflichten sind grundsätzlich jeder Limited auferlegt, egal ob die Gesellschaft nach der Gründung eine Geschäftstätigkeit aufnimmt oder inaktiv ist, und ebenso spielt es keine Rolle, ob die Limited in Irland oder außerhalb von Irland tätigt ist.

Im Wesentlichen umfassen die Pflichten das Folgende:

Annual Return

Der Annual Return ist eine Art jährlicher Gesellschaftsbericht, der zum Zweck hat, die beim Companies Registration Office (CRO) hinterlegen Angaben aktuell zu halten und dem CRO zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch in Benutzung ist. Er muss erstmals sechs Monate nach Gründung der Gesellschaft abgegeben werden und ab dann immer im 12-Monats-Turnus.

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Financial Statements (Jahresabschluss)

Ebenso wie Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften in Deutschland beim deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen, so sieht auch die irische Gesetzgebung die jährliche Veröffentlichung von Jahresabschlüssen - auch Financial Statements genannt - beim Companies Registration Office (CRO) vor.

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Steuererklärung (Tax Return)

Ebenfalls jährlich muss eine Steuererklärung beim irischen Finanzamt eingereicht werden. Es sei denn es liegt keine Steuerpflicht in Irland vor, was insbesondere der Fall ist, wenn eine Limited in Deutschland betrieben wird und in Irland keine reale Betriebsstätte vorhanden ist.

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