Aufgrund der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung muss jede irische Firma den oder die Beneficial Owner/s der Gesellschaft registrieren und in das Central Register of Beneficial Ownership (https://rbo.gov.ie) eintragen lassen.
Als Beneficial Owner gelten dabei, alle an der Firma beteiligten natürlichen Personen, die entweder
Diese Personen müssen das Formblatt BEN2 ausfüllen, wobei das folgende zu beachten ist.
Es müssen hier die folgenden Personenangaben des jeweiligen Beneficial Owners eingetragen:
Die Nationalität und das Wohnland müssen auf Englisch angegeben sein, nicht auf Deutsch
Das Formular kann am Computer ausgefüllt werden. Handschriftlich geht zur Not auch, allerdings nur, wenn die Handschrift nicht allzu expressiv geraten und gut leserlich ist, weshalb BLOCKBUCHSTABEN dafür dann auch eher angeraten sind.
Auf dieser Seite müssen wie abgebildet der Name des Benificial owners und Angaben zum Notar eingetragen werden. Das zweite Kästchen in der Mitte muss angekreuzt werden, wo angegeben werden muss, ob die Identifizierung über einen Ausweis (Identity Card) ODER einen Pass (Passport) stattgefunden hat.
Der Benificial Owner muss dann - in Beisein des Notars - oben über Signature of Declarant (benifical owner) unterschreiben und der Notar unten über Signature of Witness (Notary public).
Hinweis für den Notar: Es muss nicht der Inhalt des Formulars bestätigt werden, d.h. es geht ausdrücklich nicht um eine Beurkundung des Ganzen, sondern lediglich um die Bestätigung der Identität und der Unterschrift. Dafür kommt prinzipiell jeder Notar infrage.
Bei der Datumsangabe unten rechts - die ebenfalls auf Englisch erfolgen muss - sollten die Ordnungszahl (erster, zweiter, dritter) verwendet werden, wobei einfach nur ein th an die jeweilige Zahl angehängt wird. MIT AUSNAHME VON:
1st first | 2nd second | 3rd third
21st twenty-first | 22nd twenty-second | 23rd twenty-third
31st thirty-first
BITTE BEACHTEN SIE, dass die Registrierung des bzw. der Beneficial Owner/s in keinem Fall optional, sondern für ausnahmslos alle irischen Firmen zwingend erforderlich ist. Die Nicht-Einreichung des Formblatts gilt in Irland als Straftat und es werden empfindliche Geldbußen sowohl gegen Firmen als auch gegen Geschäftsführer verhängt, die sich weigern die gesetzlich erforderlichen Information in der erforderlichen Form bereitzustellen.
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Angelegenheit zeitnah bearbeitet wird.