Eine von Deutschland ausgeführte Limited Company ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Irland in Deutschland steuerpflichtig und nicht in Irland. Sie muss deshalb beim Finanzamt, das für den Firmensitz in Deutschland zuständig ist, angemeldet werden.
Eine Limited unterliegt dann den folgenden Steuerarten:
Während deutsche Behörden und Banken in der Regel beglaubigte Firmenunterlagen sehen wollen, sind die Finanzämter weniger anspruchsvoll und begnügen sich meist mit einfachen Ausdrucken der Firmenunterlagen, sodass Sie die Beantragung der Steuernummern bereits kurz nach der Eintragung der Firma in Irland beantragen können.
Sie können dazu die Unterlagen aus Ihrem Dropbox-Kundenordner verwenden.
Sofern Sie einen Steuerberater engagiert haben, können Sie diesem einfach den Link zu Ihrem Dropbox-Kundenordner weiterleiten und sie oder er kann damit dann die Steuernummern beantragen.
Möchten Sie die Steuernummern lieber selbst beantragen, dann muss zunächst ein Erfassungsbogen für eine Körperschaft nach ausländischem Recht ausgefüllt werden. Schicken Sie diesen dann zusammen mit den oben aufgeführten per Post Firmenunterlagen zu Ihrem Finanzamt. Ein Musterschreiben dazu finden Sie hier.
Achtung: In größeren Städten wie Berlin, München oder Hamburg gibt es getrennte Finanzämter für natürliche und juristische Personen, welche auch als Körperschaften bezeichnet werden und deshalb beim jeweils zuständigen Finanzamt für Körperschaften verwaltet werden. Diese sind dann auch für Limited Companies zuständig - und nicht das Finanzamt, bei dem Sie selbst als Privatperson geführt werden.
Vereinzelt machen Finanzämter die Vergabe von Steuernummern vom Vorhandensein eines deutschen Handelsregisterauszugs abhängig. In diesem Fall muss die Limited dann zunächst in das deutsche Handelsregister eingetragen werden.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht steuerberatend tätig werden und insofern keinen Support bei der Beantragung von Steuernummern oder dem Ausfüllen von Erfassungsbögen anbieten.