Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der easy & simple
Formations Ltd. und Ihren Kunden gelten die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Formations Ltd. und Ihren Kunden gelten die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende oder Angehörige freier Berufe, die jeweils Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Regelungen gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB finden keine Anwendung.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Leistungs- und Produktangebot der easy & simple Formations Ltd., das über die Internetseite unter der Webadresse www.easy-limited.de vertrieben wird. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohe dass auf deren Geltung erneut hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Eine Bestellung kann fernmündlich, schriftlich per Fax oder Post sowie per Email aufgegeben werden. Ein Vertrag kommt dabei mit der Rechnungsstellung zustande.
(2) Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Bei Stornierungen nach Zustandekommen des Vertrags wird eine Stornierungsgebühr von 50% des Auftragswertes erhoben. Ist die Eintragung einer Gesellschaft in England zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erfolgt, so wird der gesamte Auftragswert fällig.
(3) Der Anspruch besteht gegenüber dem Besteller, der für die aus seiner Bestellung resultierenden Forderung haftet.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise unserer aktuellen Preisliste. Alle Angaben verstehen sich als Netto-Preise zzgl. 19% MwSt.
(2) Zahlung sind per Überweisung, per Bankeinzug oder über den Payment-Provider paypal (www.paypal.de) möglich.
Der Kaufpreis ist, sofern keine Abschlagszahlung vereinbart wurde, vollständig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich vor Leistungserbringung zu erfolgen. Es werden keine Leistungen vor Zahlungseingang erbracht.
(3) Das Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung hat der Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 4 Lieferzeiten
(1) Die angegebenen Lieferzeiten für Beglaubigungen von externen Dienstleistern wie Behörden, Notaren oder beeidigen Übersetzern verstehen sich als Ungefähr-Angaben, die im Einzelfall auch überschritten werden können. Insbesondere bei mehrstufigen Beglaubigungen, die im Umlaufverfahren erstellt werden, treten naturgemäß Schwankungen auf. Die angegebenen Lieferzeiten von beglaubigten Dokumenten gelten somit nur als annähernd vereinbart.
(2) Überschreitungen der Lieferfristen begründen in diesem Kontext grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Dokumente auf dem Postwege verloren gehen oder sich Verzögerungen bei externen Dienstleistern wie Notaren oder Übersetzern ergeben.
§ 5 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung besteht ein Eigentumsvorbehalt an den gegründeten Gesellschaften und den gelieferten Dokumenten.
(2) Wir sind berechtigt bei offenen Forderungen sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung zurückzubehalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung von Serviceverträgen
(1) Die Serviceleistungen Registered Office, Firmenverwaltung sowie
der Treuhand-Service (Nominee Shareholder) unterliegen einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
(2)Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu entrichten. Ein Rückerstattung anteiliger Beträge bei vorzeitiger Kündigung ist nicht möglich.
(3) Bei der Verlängerung von Leistungen beginnt der Leistungszeitraum im Anschluss an den vorhergehenden Zeitraum.
(4) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die easy & simple Formations Ltd. berechnet, den Servicevertrag zu kündigen und den englischen Behörden mitzuteilen, dass die jeweilige Gesellschaft unter der bisherigen Anschrift nicht mehr zu erreichen ist. Schadensersatzansprüche im Falle einer etwaigen, dadurch bedingten Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen sind ausgeschlossen.
§ 7 Informations- und Mitwirkungspflichten
(1) Der Besteller muss Änderungen seiner Kontaktdaten umgehend schriftlich mitteilen, womit insbesondere die Firmenanschrift, Email-Adressen sowie Telefon- und Faxnummern gemeint sind. Wir sind nicht verpflichtet bei unaktuellen Daten Recherchen über den Verbleib von Gesellschaften oder Vertragspartnern anzustellen. Sendungen gleich welcher Form, die an die bei der Bestellung mitgeteilten oder an zuletzt durch den Kunden aktualisierten Anschriften oder Email-Adressen geschickt wurden, gelten als zugestellt.
(2) Werden Dokumente für die englischen Behörden zur Abzeichnung durch den Geschäftsführer versendet, so müssen diese fristgerecht an uns zurückgesendet werden. Wir erinnern an die Rücksendung der Dokumente jeweils ein Mal. Weitere Erinnerungen erfolgen nicht.
(3) Werden in England einzureichende Dokumente verspätet oder gar nicht abgegeben, weil uns diese verspätet oder nicht zurückgeschickt wurden, so sind bei dadurch bedingten Sanktionen und Folgen Schadensersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Insbesondere betrifft dies Säumnis-Bußgelder, Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheide seitens der englischen Behörden sowie die Löschung von Gesellschaften von Amts wegen.
(4) Bei der Beantragung eines Firmenkonto ist der Antragssteller verpflichtet, alle von der Bank gewünschten Unterlagen bereit zu stellen und Auskünfte zu erteilen, was abhängig von der Bank auch das Ausfüllen von Formularen und das Erbringen von beglaubigten Ausweis- oder anderen Dokumenten beinhalten kann. Kommt rein aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden kein Vertrag mit der Bank zustande, so ist eine Rückzahlung der Servicegebühr ausgeschlossen.
(5) Werden englische Adressen für außerhalb von England ansässige Kunden bereitgestellt, so ist der Kunde verpflichtet, uns zeitnah eine Ausweis- oder Passkopie nebst Nachweis über die aktuelle Wohnanschrift bereitzustellen. Werden uns diese Unterlagen nicht übermittelt, so sind wir berechtigt die Bereitstellung der englischen Meldeadresse (registered office) zu kündigen.
§ 8 Secretary Service
Der Secretary Service ist dazu gedacht, die Pflichten einer Limited Company in England abzudecken: http://www.easy-limited.de/Firmenverwaltung.
Er beinhaltet:
- Die Stellung des englischen Secretary. Wir sind beim englischen Handelsregister als offizieller Ansprechpartner registriert
- Die Einreichung des Jahresabschlusses (annual accounts) beim englischen Handelsregister
- Die Anfertigung und Einreichtung des jährlichen Jahresberichts (annual return)
- Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung in England.
- Sonstige anfallende Korrespondenz mit den Behörden
Der Secretary Service beinhaltet nicht: - Die Durchführung und die Dokumentation von Änderungen, (z.B. Änderungen bei den Inhabern, Geschäftsführern, Firmennamen, Stammkapital, etc.) oder wenn die Gesellschaft wieder gelöscht werden soll.
- Die Erstellung und Überführung der einzureichenden Jahresabschlüsse selbst.
Jahresabschlüsse sowie alle anderen in England einzureichenden Unterlagen, für die es eine Abgabefrist gibt, müssen spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist in der erforderlichen Form bei uns eingegangen sein, da wir ansonsten keine Garantie für die fristgemäße Abgabe geben können und für durch Verspätungen eventuell entstehende Bußgelder nicht haften. Der Secretary Service erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Monaten und kann dann auf Wunsch wieder verlängert werden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rübeobligenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Liegen Mängel vor, so kann der Besteller zunächst eine Nachbesserung in einem angemessenen Zeitrahmen fordern. Erst wenn diese Nachbesserung fehlschlägt, kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Anspruch auf Schadenersatz auf Grundlage der §§ 280, 440 BGB ist nur dann möglich, wenn die easy & simple Formations Ltd. den Schaden selbst zu vertreten hat.
(3) Eine Gewährleistung für Produkte oder Leistungen, die durch uns vermittelt werden, aber von Dritten erbracht werden, ist ausgeschlossen.
(4) Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Lieferung.
§ 10 Haftung
(1) Die easy & simple Formations Ltd. haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Keine Haftung wird für mittelbare oder atypische Folgeschäden übernommen.
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
(4) Die auf www.easy-limited.de dargebotenen Informationen sowie die Broschüren wurden sorgfältig zusammengestellt und überprüft. Haftungsansprüche, die sich aus der Nutzung des Informationsangebotes ergeben, sind dennoch ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
(1) Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die bei der Bestellung übermittelten firmenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden jedoch keinesfalls an Dritten weitergegeben.
§ 12 Rechte an Materialien
(1) Sämtliche Rechte an urheberrechtlich geschützten Materialien sind vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt die Inhalte des Internet-Angebots, der Broschüren sowie sonstigen Unterlagen oder Verträgen außerhalb der vertraglichen Zwecke zu nutzen oder zu verbreiten.
§ 13 Sonstiges
(1) Für die in den Gründungspaketen GP006, GP007 und allen Premium-Paketen (GP008, GP010) enthaltenen Unterlagen für die Handelsregistereintragung gilt: Die gelieferten Unterlagen sind grundsätzlich für die Handelsregistereintragung in Deutschland geeignet und entsprechen den Vorschriften der §§ 13 HGB und § 8 GmbHG. Sie werden von der Mehrheit der deutschen Registergerichte akzeptiert. Da die Anforderungen an die Dokumentenausstattung jedoch auch in gewissem Maße von der Person des zuständigen Amtsrichters oder Rechtspflegers abhängt, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass für die Eintragung weitere Zusatzdokumente angefordert werden. Diese sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden gesondert berechnet. Es obliegt den Vertretern der Gesellschaft sich im Vorfeld beim zuständigen Registergericht über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Registergerichts kundig zu machen.
(2) Die Servicepakete beinhalten nicht die Vertretung von Gesellschaften gegenüber deutschen Registergerichten oder anderen deutschen Behörden.
§ 14 Gerichtstand
(1) Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Der Gerichtsstand ist Berlin.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen. § 139 BGB findet keine Anwendung.








