Limited versus GmbH
Das englische Gegenstück zur deutschen GmbH
offenbart im Vergleich seine vier signifikantesten Vorteile:
Eine Limited Company ist zu einem Bruchteil der
Gründungskosten einer GmbH zu realisieren.
Es ist kein Stammkapital erforderlich. Die Eintragung
erfolgt ungleich schneller und vor allem einfacher und
unbürokratischer, da kein Notar notwendig ist.

offenbart im Vergleich seine vier signifikantesten Vorteile:
Eine Limited Company ist zu einem Bruchteil der
Gründungskosten einer GmbH zu realisieren.
Es ist kein Stammkapital erforderlich. Die Eintragung
erfolgt ungleich schneller und vor allem einfacher und
unbürokratischer, da kein Notar notwendig ist.

GmbH und Limited Company stehen in der Realität allerdings nur selten wirklich in Konkurrenz, da aufgrund der sehr unterschiedlichen Profile sich meist schnell herauskristallisiert, welche Rechtsform für das konkrete Vorhaben oder Projekt passender ist. Nach wie vor ist eine GmbH-Gründung in Deutschland teuer, kompliziert und vergleichsweise langwierig, was die deutsche GmbH insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmer sehr unattraktiv macht. Eine Limited Company wird deshalb in der Regel dann eingesetzt, wenn eine GmbH für das jeweilige Vorhaben zu überdimensioniert erscheint, aber dennoch auf Haftungsschutz nicht verzichtet werden kann oder soll.
| GmbH | Limited | |
|---|---|---|
| Gründungsdauer | bis zu 3 Monate | 24 Stunden |
| Mindestkapital | 25.000 € | 1 € |
| Gründungskosten | 1000-2000 EUR | ab 199,- EUR |
| Notarzwang bei Gründung und späteren Änderungen |
ja | nein |
| Geschäftszweck | jeder erlaubte möglich | jeder erlaubte möglich |
| Haftungssumme | Gesellschaftsvermögen | Gesellschaftsvermögen |
| Bekanntheitsgrad | nur in Deutschland | in Deutschland und weltweit |
| Image | professionelles Erscheinungsweise | professionelle Erscheinungsweise |
| Kreditwürdigkeit | abhängig von der Geschäftsidee und Rentabilitätsvorschau |
abhängig von der Geschäftsidee und Rentabilitätsvorschau |
| Fördermittel von Bund und Ländern möglich |
ja | ja |
| Gewerbeanmeldung | ja | ja |
| Handelsregister- eintragung in Deutschland |
zwingend erforderlich | oft nicht erforderlich |
| IHK-Mitgliedschaft | ja | ja |
| doppelte Buchführung |
ja | ja/nein* |
| Steuern | Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer |
Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer |
*bei nicht in das deutsche Handelsregister eingetragenen Limited Companies und moderaten Umsätzen genügt häufig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abhängig vom jeweiligen Finanzamt.







