Limited Companies - Vorteile
Eine britische Limited Company ist perfekt für alle Unternehmer, die auf Haftungsschutz nicht verzichten möchten, dafür aber nicht die horrenden Summen für eine GmbH-Gründung bezahlen wollen. Sie eignet sich deshalb für Start-Ups und Spin-Offs ebenso gut wie für alle preisbewussten Kleinunternehmer.

- 100% Haftungsschutz analog zur deutschen GmbH, keine persönliche Haftung bei Insolvenz der Gesellschaft
- Kein Mindestkapital erforderlich, eine Stammeinlage von 1€ oder £ 1 pro Anteilseigner genügt
- Freie Namenswahl, endlich nicht mehr Huber & Schmitz GbR heißen müssen, statt dessen sind auch Sach- oder Fantasienamen erlaubt
- Hohe Flexibilität: für jeden Geschäftszweck in Deutschland geeignet
- Schnelle und einfache elektronische Gründung per Internet innerhalb von 24 Stunden, Inbetriebnahme in Deutschland bereits in der Folgewoche
- Gründung kann ohne Notar und Anwalt erfolgen
- Gesellschafteraufnahme, Geschäftsführerwechsel, Satzungs- oder sonstige Änderungen sind ebenfalls schnell und unbürokratisch ohne Notar durchzuführen
- Wesentlich geringere Gründungskosten, Gründung bereits ab 199,- EUR möglich, mit allen Unterlagen für Deutschland schon ab 399,- EUR

- Kleinunternehmer, für die eine GmbH überdimensioniert wäre, die aber dennoch auf einen Haftungsschutz nicht verzichten können oder möchten
- Eigenfinanzierte Projekte und Vorhaben, die ohne Fremdfinanzierung und Bankkredit auskommen möchten oder müssen
- Testprojekte/Markttests
- Auslagerung von risikoreicheren Geschäftszweigen, Partner- oder Kundengruppen
- Auslagerung von Onlineshops oder Webpräsenzen (Schutz vor den Folgen einer Abmahnung)
- Import/Export und internationale Zielmärkte
- Branchen, in denen sich ein internationaler Bezug sehr gut macht
- Neustart nach einer geschäftlichen oder privaten Insolvenz
*Die Mindeststammeinlage pro Anteilseigner beträgt bei einer britischen Limited Company 1 € bzw. £ 1 im Gegensatz zu 25.000 € Gesamtstammkapital bei einer deutschen GmbH.







