Limited Companies - Vorteile
Englische Firmen - perfekt für Kleinunternehmer, Start-Ups und sparsame Leute:- 100% Haftungsschutz analog zur deutschen GmbH, keine persönliche Haftung bei Insolvenz der Gesellschaft
- Kein Mindestkapital erforderlich, eine Stammeinlage von 1€ oder £ 1 pro Anteilseigner genügt
- Freie Namenswahl, endlich nicht mehr Huber & Schmitz GbR heißen müssen, statt dessen sind auch Sach- oder Fantasienamen erlaubt
- Hohe Flexibilität: für jeden Geschäftszweck in Deutschland geeignet
- Schnelle und einfache elektronische Gründung per Internet innerhalb von 24 Stunden, Inbetriebnahme in Deutschland bereits in der Folgewoche
- Gründung kann ohne Notar und Anwalt erfolgen
- Gesellschafteraufnahme, Geschäftsführerwechsel, Satzungs- oder sonstige Änderungen sind ebenfalls schnell und unbürokratisch ohne Notar durchzuführen
- Wesentlich geringere Gründungskosten, Gründung bereits ab 199,- EUR möglich, mit allen Unterlagen für Deutschland schon ab 399,- EUR
- Weniger Haftungsrisiken für den Geschäftsführer, da Durchgriffshaftung aufgrund deutscher GmbH-Vorschriften (GmbHG) nicht ohne Weiteres möglich sind

- Kleinunternehmer, für die eine GmbH überdimensioniert wäre, die aber dennoch auf einen Haftungsschutz nicht verzichten können oder möchten
- Eigenfinanzierte Projekte und Vorhaben, die ohne Fremdfinanzierung und Bankkredit auskommen möchten oder müssen
- Testprojekte/Markttests
- Auslagerung von risikoreicheren Geschäftszweigen, Partner- oder Kundengruppen
- Auslagerung von Onlineshops oder Webpräsenzen (Schutz vor den Folgen einer Abmahnung)
- Import/Export und internationale Zielmärkte
- Branchen, in denen sich ein internationaler Bezug sehr gut macht
- Neustart nach einer geschäftlichen oder privaten Insolvenz
*Die Mindeststammeinlage pro Anteilseigner beträgt bei einer britischen Limited Company 1 € bzw. £ 1 im Gegensatz zu 25.000 € Gesamtstammkapital bei einer deutschen GmbH.







