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#Limited 101 - die Basics

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Stiftungs-Limited: Company Limited by Guarantee

Die Company Limited by Guarantee (CLG) - im deutschen Sprachraum oft auch als "Stiftungs-Limited" bezeichnet - ist eine spezielle Variante einer regulären LTD, die in England und Irland als Firmenmantel für wohltätige Zwecke verwendet wird, wobei eine Stiftungs-Limited in der Form einer 'Company Limited by Guarantee without Share Capital' über keine Aktien und auch kein Stammkapital verfügt.

Die Inhaber "garantieren" stattdessen bei der Gründung, dass Sie eine bestimmten Betrag beisteuern, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht oder freiwillig liquidiert wird. Es handelt sich insofern um eine Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, die trotz der landläufigen Bezeichnung als Stiftungs-Limited weniger mit einer Stiftung sondern mehr mit der deutschen Rechtsform Verein vergleichbar ist.

Gewinnausschüttungen sind nicht erlaubt

Es gibt bei einer Stiftungs-Limited keine Anteilseigner, sondern nur Mitglieder (Members) die als Garantiegeber bzw. Bürge fungieren. Da es auch bei einer Stiftungs-Limited keinen Mindestbetrag dafür gibt, reicht dafür eine Bürgschaft in Höhe von 1,- GBP bzw. 1,- EUR pro Member aus. Die Ausschüttung von Gewinnen oder Überschüssen an die Members ist dabei strikt ausgeschlossen. Deshalb werden Companies Limited by Guarantee seit einiger Zeit auch bei Firmen- oder privaten Insolvenzen als Auffanggesellschaften eingesetzt, die es gestatten den in Not geratenen Betrieb als Company Limited by Guarantee weiterzuführen.

Daneben hat jede CLG auch einen oder mehrere Geschäftsführer (Board of Directors), die die rechtlichen Vertreter der Gesellschaft sind. Diese können ohne Weiteres - im Gegensatz zu den Members - ebenso wie andere Mitarbeiter oder Angestellte der Gesellschaft regulär bezahlt werden, da sich das “Zahlungsverbot” bei einer CLG nur auf die Members bezieht.

Stiftungs-Limiteds sind nicht zwingend gemeinnützig

Achtung aber: Die Rechtsform alleine bedingt nicht, dass eine Stiftungs-Limited auch automatisch als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne gilt, was ausschließlich abhängig ist von der Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung des Projekts und nicht von der Rechtsform. Auch eine Limited Company by Guarantee ist also zunächst vollumfänglich steuerpflichtig und erhält keine Steuervergünstigungen, nur weil sie eine CLG ist, sondern wenn dann nur, weil sie dem Gemeinwohl dient. Was darunter zu verstehen ist, ist in § 52 der deutschen Abgabenordnung (AO) definiert.

Unsere Gründungspakete sind auch als Stiftungs-Limited erhältlich.

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030 60 98 172 10
info@easy-limited.de
easylimited@protonmail.com

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