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Was wird benötigt?
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Für die Gründung einer englischen Limited Company
sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente
erforderlich. Wir benötigen nur eine Ausweiskopie
von mindestens einem
Geschäftsführer der Gesellschaft. Ansonsten
genügt es, uns die Angaben zu übermitteln, die wir für
die Eintragung Ihrer neuen Gesellschaft in England
verwenden sollen.

Vom Prinzip her völlig analog zur deutschen GmbH muss ein Firmenname und das Stammkapital der Gesellschaft festgelegt werden. Weiterhin muss angegeben werden, wem die Firma gehören und wer sie leiten soll. Sie finden im Folgenden alle erforderlichen Angaben einzeln erläutert.
Firmenname
Der Firmenname darf in England nicht bereits eingetragen sein und auch verschiedene deutsche Vorschriften zur Namenswahl sind zu beachten, wenn die Firma in das deutsche Handelsregister eingetragen werden soll.
Inhaber / Shareholder(s)
Jede Gesellschaft braucht einen oder mehrere Inhaber, die als Shareholder (share = Aktien, to hold = halten, besitzen) bezeichnet werden. Wir benötigen für die Eintragung jeweils die Personalangaben, die für den Gesellschaftsvertrag verwendet werden, und jeweils die Anzahl der gezeichneten Aktien. Der Wert aller insgesamt gezeichneten Anteile ergibt in Summe das Stammkapital der Gesellschaft, das später dann auch tatsächlich einbezahlt werden muss - entweder in bar oder auch als Sacheinlage. Möglich, aber wenig gebräuchlich, sind Dienstleistungen, die als Stammeinlage erbracht werden und deren Gegenwert dann ebenfalls zum Gesellschaftskapital zählt. Ein Shareholder kann auf Wunsch von uns gestellt werden (Treuhand-Service).
Geschäftsführer / Director(s)
Der Geschäftsführer einer Firma wird in England als Director bezeichnet und hat vom Prinzip her dieselben Aufgaben, Rechte und Pflichten wie ein deutscher GmbH-Geschäftsführer. Wir benötigen hier ebenfalls die Personalngaben und das Geburtsdatum zu jedem Geschäftsführer. Die Geschäftsführer können Anteile an der Firma halten, müssen dies aber nicht zwingend. Mindestens ein Geschäftsführer wird für eine Gesellschaftsgründung benötigt.
Firmensekretär
Dieser Posten des Secretary hat keine direkte deutsche Entsprechung, sondern ist eine Einheit des englischen Gesellschaftsrechts. Für gewöhnlich erledigt ein Secretary in England administrative Tätigkeiten und ist der Ansprechpartner für Behörden. Allerdings sind die Aufgaben nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern jede Firma kann diese per Arbeitsvertrag etwa selbst definieren. Seit April 2008 ist dieser Posten nicht mehr zwingend zu besetzen, sondern es ist jeder Firma freigestellt, ob sie einen Secretary benennt oder nicht. Wird die Firmenverwaltung gebucht, so besetzen wir automatisch den Posten als Company Secretary und agieren auch als solcher.
Angaben zum Geschäftszweck der Gesellschaft
Der Geschäftszweck muss so formuliert werden, dass sich das Publikum ein konkretes Bild von den Tätigkeiten der Gesellschaft machen kann.
Angaben zum Firmensitz in Deutschland
Anschrift des deutschen Firmensitzes. Wenn noch kein Büro für die Firma vorhanden ist, kann zunächst problemlos auch eine Privatadresse benutzt werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Behördenpost aus Deutschland für die Firma ankommt (Firmenschild am Briefkasten).