Limited & Co KG
Eine Kapitalgesellschaft (Limited, GmbH, AG) ist für Kleinunternehmer nicht immer nur vorteilhaft, denn werden nur moderate Gewinne erzielt, so besteht häufig die Gefahr, dass sich die Steuerlast durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft insgesamt erhöht, da für solche Gesellschaften andere Steuervorschriften gelten als für Personengesellschaften oder Einzelunternehmer.
Bei diesen ist der Steuersatz progressiv. Wird wenig verdient ist auch der Steuersatz entsprechend niedrig. Bei Kapitalgesellschaften hingegen ist der Steuersatz unabhängig vom Gewinn und beträgt schon vom ersten verdienten Euro an etwa 30 % auf Gesellschaftsebene.
Limited & Co KG aus einer KG
Die Lösung: Statt direkt eine Limited einzusetzen, kann der Betrieb in Deutschland auch als Kommanditgesellschaft (KG) geführt werden. Die deutsche KG zeichnet sich dadurch auch, dass es zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern gibt: Die KG-Vollhafter (Komplementäre) übernehmen die Geschäftsleitung und haften unbeschränkt. Die KG-Teilhafter (Kommandisten) haften nur mit Ihrer Einlage, ansonsten nicht. Sie sind von der Geschäftsführung der KG ausgeschlossen.
Da auch jurstische Personen als Gesellschafter einer KG zulässig sind, kann die Rolle des Vollhafters von einer Limited übernommen werden. Das Ergebnis ist dann eine Limited & Co KG - nach dem Vorbild der GmbH & Co KG. Die Limited übernimmt hier mehr oder minder nur eine Statistenfunktionen und fängt lediglich die Haftung ab, denn sie selbst ist finanziell nicht involviert, sondern das operative Geschäft wird von der KG übernommen. Für diese gelten die Steuervorschriften für Personengesellschaften. Die resultierende steuerliche Situation der Limited & Co KG ist damit weitestgehend die gleiche wie bei einer GbR oder einem Einzelunternehmer, da nur die KG finanziell aktiv ist.
Limited & Co KG ist einfacher
Die Limited & Co KG sieht zunächst komplizierter aus, was häufig abschreckt. Sie ist aber ganz im Gegenteil in der Handhabung später einfacher, da für eine KG als Personengesellschaft nicht so strenge Vorschriften gelten wie für Kapitalgesellschaften, die gesetzlich vergleichsweise streng reglementiert sind.
Die Limited & Co KG bietet außerdem den Vorteil, dass die Verwaltung der Komplementär-Limited in England vereinfach wird, da nicht die Bilanz der Co KG eingereicht werden muss, sondern nur die Bilanz der Limited, die als ruhende Gesellschaft (sie erhält keine Gewinne) nur eine Kurzmeldung für ruhende Gesellschaften (dormant company accounts) beim englischen Handelsregister einreichen muss.
Von der Limited & Co KG zur GmbH & Co KG
Eine Limited & Co KG kann außerdem zu einem späteren Zeitpunkt völlig problemlos in eine GmbH & Co KG überführt werden, wenn das für die Gründung einer GmbH erforderliche Stammkapital angespart wurde. Die Limited tritt dafür einfach aus der Limited & Co KG aus. Sie wird dann erstsetzt durch die neugegründete GmbH.
Ein steuerlicher Vergleich der beiden Gesellschaftsformen Limited und Limited & Co KG lohnt sich also vor einer Limited-Gründung in jedem Fall. Da die genaue Steuerlast von sehr vielen Faktoren abhängig ist, lassen sich allerdings keine allgemeingültigen Aussagen dazu treffen, ob im konkreten Fall eine Limited oder eine Limited & Co KG steuerlich günstiger ist.
Hier hilft nur der Gang zum Steuerberater, der anhand der zu erwartenden Zahlen eine Modellrechnung sowohl für die Limited als auch für eine Limited & Co KG aufstellt. Nur eine solche genaue Kalkulation führt zu verlässlichen Prognosen.
Die Vorteile der Limited & Co KG im Überblick:
- 100%ige Haftungsbeschränkung
- Die Limited & Co KG ist praktisch ohne Eigenkapital zu gründen, da es weder für die Limited noch für die KG ein vorgeschriebenes Mindestkapital gibt.
- Gründung der Limited benötigt nur 24 Stunden im Gegensatz zu mehreren Wochen bei einer GmbH.
- Die Limited & Co KG belässt die bisherige steuerliche Situation als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft weitestgehend unberührt. Die KG ist eine vertraute, deutsche Gesellschaftsform.
- Die Limited & Co KG hat einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR, der sich durch eine Betriebsaufspaltung in zwei Ltd. & Co KGs verdoppeln lässt (49.000 EUR Freibetrag).
- Vereinfachte Verwaltung der Limited in England, da die deutsche Bilanz nicht überführt werden muss.
- Kann jederzeit problemlos in eine GmbH & Co KG überführt werden.
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