Für die steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland (inklusive der Buchhaltung, Jahresbilanz und Steuererklärung) benötigen Sie zunächst keinen spezialisierten Steuerberater, da steuerrechtlich nicht zwischen einer Limited und einer GmbH unterschiedenen wird. Es kann prinzipiell also jeder beliebige deutsche Steuerberater auch eine Limited betreuen.
Allerdings haben deutsche Steuerberater eine unterschiedliche Affinität und Einstellung zu Auslandsgesellschaften, so dass es mehr von der persönlichen Einstellung des Steuerberaters zum Thema Limited als von seinen Fachkenntnissen abhängt, ob für die steuerliche Betreuung Ihrer Gesellschaft geeignet ist oder nicht.
Nicht selten wird vor allem wegen ungeklärter Haftungsfragen von Steuerberatern pauschal von der Rechtsform Limited abgeraten und empfohlen doch eine deutsche GmbH zu gründen. Für Auskünfte dieser Güteklasse braucht man allerdings keinen Steuerberater, da es solche Binsenweisen auch bei jedem Bäcker um die Ecke gibt. Ob eine Limited im konkreten Fall das Passende ist, hängt von der spezifischen Situation des Gründers ab - und nicht vom persönlichen Geschmack und den Vorlieben eines Steuerberater.
Sofern man mit dem bisherigen Steuerberater zufrieden war und ein gutes Verhältnis hat, spricht zunächst nichts dagegen, diesen auch für die Betreuung der Limited zu beauftragen. Sollte dieser in der skizzierten Weise reagieren, sucht man sich besser einen anderen.
Einen guten Steuerberater-Suchservice unterhält der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).







