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Welches Finanzamt ist für Limited Companies zuständig?

Das Finanzamt für Körperschaften am Ort, an dem die Zweigniederlassung tätig ist bzw. angemeldet wird. Für die Umsatzsteuer war lange Zeit das Finanzamt Hannover Nord zuständig. Aufgrund der enormen Anzahl an Limited-Gründungen in den letzten Jahren, stehen dort allerdings kaum mehr Kapazitäten für weiteren Limiteds zu Verfügung, so dass Hannover Nord nach einem Referentenbeschluss trotz anderes lautetender Regelung in der Abgabenordnung bei der Umsatzsteuer nun an die lokalen Finanzämter verweist. Diese sind seither für alle Steueraren inklusive der Umsatzsteuer zuständig. Ausnahme: Das Baugewerbe.

Leo Translator

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