Dürfen erwirtschaftete Gewinne auch in der Firma einbehalten werden z.B. für schlechte Zeiten oder spätere Investitionen?
Gewinne können in der Gesellschaft verbleiben oder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, was im Ermessen der Gesellschafter selbst liegt. Die Thesaurierung der Gewinne entbindet allerdings nicht von der Versteuerung auf Gesellschaftsebene.







