Brauche ich einen Steuerberater in England?
Wenn die Gesellschaft nur in Deutschland tätig ist: Nein. Allerdings hat jede englische Limited Company - einerlei wo sich Verwaltungssitz befindet - die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Tax Return). Es müsste deshalb in England also theoretisch eine Null-Steuererklärung eingereicht werden.
Es genügt allerdings ein Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, der von jeder Firma formlos selbst gestellt werden kann. Wurde die Firmenverwaltung mitgebucht so übernehmen wir im Rahmen des Secretary Service die Korrespondenz mit den englischen Finanzbehörden und führen dies für Sie durch.







