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Steuerarten in Deutschland

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In Deutschland wird eine Limited Company in der Praxis genauso besteuert wie eine deutsche GmbH, da im deutschen Steuerrecht Kapitalgesellschaft gleich Kapitalgesellschaft ist, und die Herkunft und das (Gesellschafts-)Recht, nach dem diese gegründet wurde, unerheblich ist, solange sich der Verwaltungssitz der Firma in Deutschland befindet.

Prinzipiell ist bei der steuerlichen Betrachtung einer Limited Company zu unterscheiden zwischen Steuern auf Gesellschaftsebene und Steuern auf Gesellschafterebene (Anteilseigner/Shareholder). Sowohl die Limited Company als auch der oder die Inhaber einer Firma sind völlig getrennte Steuersubjekte für sich.

Jede Limited Company hat ihre eine eigene Steuernummer und jeder Inhaber ebenfalls - wobei als Anteilseigner sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage kommen. Letztere finden sich bei Holding-Konstruktionen, bei der eine Dachgesellschaft Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält.

Die Gewinne einer Firma werden zunächst auf Firmenebene versteuert, die den folgenden Steuerarten unterliegen:


Die an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne unterliegen dann bei jedem Gesellschafter getrennt der Einkommensteuer, allerdings weil die Gesellschaft bereits in völlig ausreichendem Maße Steuern bezahlt hat, nur noch zur Hälfte (so genanntes Halbeinkünfte-Verfahren (ab 01/2009 ersetzt durch die so genannte Abgeltungssteuer).

Werden beispielweise 20.000 EUR Gewinn ausgeschüttet, so müssen davon nur 10.000 EUR im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden, was eine doppelte Steuerlast weitgehend verhindern soll.

Daneben existiert ebenfalls getrennt der Geschäftsführer der Gesellschaft und eventuelle Angestellte, die ihr Einkommen im Rahmen der Lohnsteuer versteuern. Ein Geschäftsführer kann auch als freier Berater tätig sein, ohne dass ein Angestelltenverhältnis begründet wird, ebenso kann eine Firma mit freien Mitarbeitern arbeiten. In diesem Fall werden diese Bezüge auf Einkommensteuerbasis versteuert.

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