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Miet-Direktoren zum Steuernsparen

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Bei der Recherche im Internet trifft man früher oder später auf Anbieter, die für in Deutschland ansässige Steuersparfreunde, die partout in England versteuern wollen, doch noch eine Lösung parat haben: Ist keine reale Betriebsstätte mit Geschäftsleitung in England vorhanden, wird eben kurzerhand eine Attrappe inklusive Geschäftsführer zur Verfügung gestellt.

Das bedeutet, es wird ein englischer – genauer: ein in England ansässiger Geschäftsführer – bezahlt, und zwar zunächst nur dafür, dass er in den Papieren der Firma aufgeführt ist (Nominee Director). Ein Nominee Director unterscheidet sich von einem realen Director dadurch, dass er keinerlei Tätigkeit entfaltet, sondern zeitlebens ein reiner Statist bleibt.

Mit einem solchen Mietdirector lässt sich wesentlich glaubhafter und plausibler vermitteln, dass die Geschäftsleitung der Firma in England angesiedelt ist, bzw. kommen Fragen nach der Ansässigkeit damit erst gar nicht auf. Konstruktionen dieser Art werden nicht selten zu horrenden Summen angeboten, wenn es sich bei den Mietdirektoren um reale Personen handelt. Preiswerter sind juristische Personen als Nominee Director erhältlich. In der Regel fungieren hier andere Limited Companies oder zuweilen auch Offshore-Gesellschaften als Geschäftsführer. Zuweilen bieten auch englische Buchhaltungs- und Steuerberatungsgesellschaften solche Services vergleichsweise unverblümt online an.

Mietdirektoren sind für eine Verlagerung der Betriebsstätte nach England im steuerrechtlichen Sinne allerdings nicht ausreichend, weil die Dinge damit an sich unverändert belassen werden. Entfaltet der Mietdirektor keinerlei Tätigkeiten und wird die Firma de facto nicht von England, sondern von Deutschland aus geleitet, verbleibt die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Eine solche Konstruktion erfüllt dann den Tatbestand der Steuerverkürzung oder -hinterziehung in Deutschland. Bezeichnenderweise werden solche Konstruktionen nie von in Deutschland ansässigen Anbietern angeboten, was einen einfachen Grund hat: Diese machen sich mit solchen Offerten ebenfalls strafbar.
 
Soll der Sitz einer Firma, die normalerweise in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig wäre, ganz oder mit einzelnen Geschäftsbereichen nach England verlagert werden, so kommt man für eine legale und beständige Konstruktion nicht herum, eine tatsächliche, real existente Betriebsstätte in England zu errichten mit einem de facto tätigen, in England ansässigen Geschäftsführer. Man muss sich hier mit der Idee anfreunden, einen Teil der Steuerersparnis in ein reales Büro zu investieren, jedenfalls wenn eine steuerrechtlich einwandfreie und legale Lösung anstrebt wird. Oft zehren die Kosten dafür dann die Ersparnis auf, so dass Steuern sparen in England zwar in gewissem Rahmen möglich ist, aber insgesamt eine eher mühselige Angelegenheit bleibt.