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annual accounts - Jahrensabschluss

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Ebenso wie in Deutschland müssen Kapitalgesellschaften auch in England Ihren Jahresabschluss beim Handelsregister einreichen. Während in Deutschland diese Pflicht von GmbHs bislang weitestgehend ignoriert wurde, zählt die Abgabe der annual accounts zu den Dingen, die tatsächlich erledigt werden müssen.

Im Gegensatz zur steuerlichen Behandlung von transnationalen Limiteds werden accounts nicht nach Zweigstellen oder Ländern getrennt erstellt , sondern die accounts beziehen sich immer auf die Firma als Gesamtheit, wobei alle vorhandenen Zweigstellen in die Bilanzierung mit einzubeziehen sind. Bei ausschließlich in Deutschland tätigen Limited Companies entspricht die Gesamtbilanz der Firma der deutschen Bilanz. Es muss dann die deutsche Bilanz in England eingereicht werden.

Der Jahresabschluss der Limited für Deutschland muss deshalb auch beim Companies House eingereicht werden – und nicht etwa beim englischen Finanzamt –, welches über das entsprechende elektronische Instrumentarium zur Veröffentlichung verfügt. Da eine Limited Company mit Ausnahme von im Dezember gegründeten Firmen in England einen anderen Bilanzierungszeitraum hat als in Deutschland, ist für deutsche Gründer zu empfehlen, das englische Geschäftsjahr ebenfalls am 01.01. beginnen und am 31.12. jeden Jahres enden zu lassen, was sich mit einem Verschieben des Bilanzstichtags (accounting reference date) auf den 31.12. bewerkstelligen lässt.