Firmenverwaltung
Ähnlich wie deutsche GmbHs haben auch Limited Companies in England verschiedene gesetzlich verankerte Pflichten, welchen Firmenbetreiber nachkommen müssen - allerdings nur einmal im Jahr.
Pflichten in England
Das englische Gesellschaftsrecht schreibt wegen der beschränkten Haftung von Limited Companies eine gewisse Transparenz vor, hauptsächlich aus Gläubigerschutzgründen. Jeder Gesellschaft sind deshalb seitens des Handelsregisters verschiedene, jährlich wiederkehrende Publizitätspflichten auferlegt, so dass Dritte oder auch die Gesellschafter einer Limited Company sich jederzeit über grundlegende Dinge und auch die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft informieren können.
Annual Return
Entsprechend des Companies Act 2006 ist von jeder Limited Company zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ein Gesellschaftsbericht vorzulegen, der alle wesentlichen beim Handelsregister hinterlegten Eckdaten einer Gesellschaft aktualisiert. Auch die öffentlich einsehbare Gesellschafterliste wird damit einmal jährlich auf den aktuellen Stand gebracht. Dieser Gesellschaftsbericht wird als Annual Return bezeichnet. Der Annual Return ist nicht zu verwechseln mit dem Jahresabschluss/Bilanz (Annual Accounts) oder der jährlichen Steuererklärung (Tax Return).
annual accounts - Jahrensabschluss
Ebenso wie in Deutschland müssen Kapitalgesellschaften auch in England Ihren Jahresabschluss beim Handelsregister einreichen. Während in Deutschland diese Pflicht von GmbHs bislang weitestgehend ignoriert wurde, zählt die Abgabe der annual accounts zu den Dingen, die tatsächlich erledigt werden müssen.Tax Return - Steuererklärung in England
Obwohl für in Deutschland ansässige Limited Companies in England keine Steuerpflicht besteht und dementsprechend keine Steuern zu entrichten sind, hat jede Limited Company zunächst eine Erklärungspflicht. Es muss neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Steuererklärung (tax return) eingereicht werden, auch wenn die Steuerlast 0 Pfund oder Euro beträgt.Da eine Null-Steuererklärung für die britschen Behörden allerdings kein Zugewinn ist, ist es alternativ auch möglich, sich von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien zu lassen. Dies kann mit einem formlosen Antrag geschehen, der in der Regel dazu führt, dass die gesamte Steuerakte für die Limited Company geschlossen wird.
Late filing penalties - Bußgelder
Da auch in England längst nicht jeder Limited-Betreiber über ein vorbildliches Pflichtbewusstsein verfügt, reagiert man seitens des Handelsregisters auf Nachlässigkeiten bezüglich der Veröffentlichungspflichten mit Bußgeldern.






