Muss ich für die Limited Company ein Büro in England betreiben?
Nein, nicht im eigentlichen Sinne. Es genügt, eine englische Meldeadresse (Registered Office) zu haben, an der die Behördenpost entgegen genommen wird. Diese wird als so genannter Satzungssitz verwendet, was bedingt, dass die Gesellschaft sich nach englischem Recht konstituiert.
Es muss sich dabei um eine reale Anschrift handeln. Postfächer werden vom englischen Handelsregister ebenso wie in Deutschland nicht akzeptiert.







