Kann eine Limited auch nach einer Privatinsolvenz gegründet werden?
Ja, das geht ohne Weiteres, denn eine Privatinsolvenz alleine ist kein Hinderungsgrund um als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in Deutschland aufzutreten. Das geht nur dann nicht, wenn ein Gewerbeverbot vorliegt, das zum Beispiel wegen Steuerschulden verhängt worden ist, oder wenn derjenige, der als Geschäftsführer auftreten will, wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte verurteilt worden ist.
Keinerlei Einschränkungen gibt es auf Gesellschafterebene: Sich an einer Limited zu beteiligen - also als Inhaber aufzutreten - ist auch bei Gewerbeverbot oder bei einer Verurteilung wegen eines Wirtschaftsdelikts möglich.







