Easy-Limited.de - Logo Mail
Skip to content

Fragen? Hier finden Sie
schnell die Antworten.

Seitenanfang Drucken Seite drucken

Brauche ich unbedingt eine englische Meldeadresse?

Eine englische Meldeadresse (Registerd Office) ist für die Gründung einer Limited Company zwingend erforderlich. Sie wird für den Gesellschaftsvertrag und die Satzung der Gesellschaft verwendet. Der dort angegebene Sitz (Satzungssitz) entscheidet, welches (Gesellschafts-)Recht der Gesellschaftsgründung zugrunde gelegt wird.

Eine Kapitalgesellschaft mit Satzungssitz in Deutschland kann deshalb nie eine Limited Company sein, sondern wäre dann z.B. eine GmbH oder AG. Umgekehrt kann mit einem englischen Satzungssitz keine deutsche GmbH gegründet werden.

Leo Translator

     EN-DE     DE-EN