Easy-Limited.de - Logo Mail
Skip to content

Kostenloses und ausführliches
Infomaterial gesucht? Greifen Sie zu!

Handelsregisterauszug

Seitenanfang Drucken Seite drucken

Ein englischer Handelsregisterauszug fasst ebenso wie ein deutscher verschiedene Eck- oder Stammdaten einer Firma zusammen, die beim englischen Handelsregister eingetragen sind. Er benennt unter anderem die aktuelle Anschrift einer Limited Company und auch den oder die Geschäftsführer sowie den Secretary.

In erster Linie dient der englische Handelsregisterauszug in Deutschland dazu die Vertretungsberechtigung des oder der Geschäftsführers nachzuweisen. Ein Handelregisterauszug muss für deutsche Behörden und auch Banken in beglaubigter Form vorliegen, da er ansonsten in der Regel nicht akzeptiert wird.

Es gibt zwei verschiedene Ausführungen von englischen Handelsregisterauszügen, welche beide in Deutschland derzeit für behördliche Zwecke gebräuchlich sind:

A. Letter of Good Standing mit Apostille

Der Handelsregisterauszug, der vom englischen Handelsregister selbst angefertigt wird, nennt sich Certificate oder Letter of Good Standing. Dieser wird direkt von einem Mitarbeiter des englischen Handelsregister beglaubigt und stellt somit eine Urkunde dar. Allerdings eine Englische, welche in Deutschland oder generell außerhalb von England entsprechend des so genannten Haager Abkommens erst dann Gültigkeit erlangt, wenn diese mit einer Überbeglaubigung versehen ist – mit einer so genannten Apostille.

B. Handelsregisterauszug mit deutscher Notarsbescheinigung (Current Appointments Report)

Da Limited Companies bei deutschen Behörden seit geraumer Zeit schon kein absolutes Novum mehr sind, werden auch Beglaubigungen von Deutschen Notaren inzwischen akzeptiert. Genauer: Es wird eine Bescheinigung entsprechend § 21 BNotO ausgestellt. Ähnlich wie bei der Beglaubigung von deutschen Handelsregisterauszügen, nimmt der Notar dabei per Internet Einsicht in das englische Handelsregister und bestätigt die dort auffindbaren Eckdaten.

Der Vorteil einer Beglaubigung durch einen deutschen Notar ist vor allem, dass diese wesentlich schneller angefertigt werden kann als der apostilierte Letter of Good Standing, der da an dessen Ausstellung gleich zwei Behörden beteiligt sind, was deutlich mehr Zeit für die Beschaffung beansprucht.