Easy-Limited.de - Logo Mail
Skip to content

Kostenloses und ausführliches
Infomaterial gesucht? Greifen Sie zu!

Gesellschaftsvertrag und Satzung

Seitenanfang Drucken Seite drucken

Der Gesellschaftsvertrag (Memorandum) und die Satzung (Articles) sind das rechtliche Kernstück einer Limited Company. Die Satzung regelt dabei in erster Linie die innere Organisation, also das Innenverhältnis der an der Gesellschaft beteiligten Personen, während das Memorandum Angaben enthält, die für das Außenverhältnis entscheidend sind. Beide sind in der Regel zusammengeheftet und werden ein England kurz als "Mem & Arts" bezeichnet.

Das Memorandum gibt im Wesentlichen Auskunft über:

  • Namen der Gesellschaft
  • Firmensitz (Sitz des Registered Office, Satzungssitz)
  • Gesellschaftszweck
  • Haftungsbeschränkung
  • Stammkapital der Firma (authorized share capital)

Im Memorandum angegeben sind die Inhaber oder Anteilseigner einer Firma, die statt als Shareholder als Subscriber bezeichnet werden. Daneben ist aufgeführt wer jeweils wie viele Anteile hält. Das Memorandum dient insofern dazu, die (Erst-)Inhaber einer Firma und deren Beteiligungen auszuweisen. 

Der Geschäftszweck der deutschen Zweigniederlassung einer Limited Company wird später bei der Gewerbeanmeldung bzw. bei der Eintragung in das deutsche Handelsregister unabhängig vom Geschäftszweck der englischen Niederlassung definiert.

Die Satzung einer Limited Company regelt Dinge wie etwa die (Vertretungs-)Befugnisse der Direktoren, die Ausgabe von Aktien oder Details bezüglich der Gesellschafterversammlung.